Post, Inkasso, Elektronik: Neue Regelungen und Preise
(ra) 2025 kommen auf Verbraucher*innen einige gesetzliche Änderungen zu. Während Briefe und Pakete teurer werden, müssen Smartphones und Tablets in Zukunft immer einen USB-C Ladeanschluss haben. Mit der neuen Produktsicherheitsverordnung sollen Käufer beim Online-Shopping vor unsicheren Waren geschützt werden. Und eine zentralisierte Inkassoaufsicht soll Verbraucher vor unseriösen Inkassounternehmen schützen. „Für Verbraucher ist es wichtig, diese Neuerungen zu kennen. Nur so können sie ihre Rechte gegenüber Unternehmen durchsetzen“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Änderungen bei der Post- und Paketzustellung
Ab dem 1. Januar 2025 wird der Versand eines Standardbriefs bei der Deutschen Post teurer: statt 85 Cent kostet er dann 95 Cent. Auch für Postkarten steigt der Preis. Sie kostet dann ebenfalls 95 Cent. Ein DHL-Päckchen schlägt in Zukunft mit 4,19 Euro statt bisher 3,99 Euro zu Buche. Zusätzlich dürfen Briefe länger unterwegs sein. Sie müssen 2025 erst am dritten Tag, nachdem sie eingeworfen wurden, ankommen.
Neue Inkassoaufsicht
Ab den 1. Januar 2025 wird die Aufsicht über die Inkassounternehmen zentralisiert und beim Bundesamt für Justiz angesiedelt. Damit soll die Inkassoaufsicht gestärkt werden. Durch eine gebündelte Aufsicht sollen Verbraucher besser vor unseriösen Inkassounternehmen geschützt werden. In der Vergangenheit war die Aufsicht auf die Bundesländer verteilt. Dadurch ergaben sich unterschiedliche Strategien bei der Durchsetzung und der Ausstattung der Aufsichtsbehörden.
USB-C Ladekabel bei Smartphones und Tablets
Bereits ab dem 28. Dezember 2024 müssen Smartphones und Tablets immer einen USB-C Ladeanschluss haben. Dahinter steckt die Absicht, dass unterschiedliche Kabel- und Ladeanschlüsse beseitigt werden sollen. Durch weniger Elektroschrott soll zusätzlich die Umwelt geschont werden. Ab Frühjahr 2026 fallen auch Laptops darunter.
Neue Produktsicherheitsverordnung
Seit dem 13. Dezember gilt EU-weit die neue Produktsicherheitsverordnung. Hersteller, Händler und EU-Importeure haben neue Informationspflichten. Der Hersteller muss zum Beispiel mit Postanschrift und E-Mail-Adresse angegeben werden. Sitzt er nicht in der EU, muss er zumindest einen Bevollmächtigen in der EU benennen, den Verbraucher kontaktieren können.
Weitere Informationen zu Gesetzen, die ab dem neuen Jahr gelten, finden Interessierte unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.