(pol) Bevor aus Alkohol am Steuer ein Unfall werden konnte, griffen Polizei und aufmerksame Passanten beim Gäubodenvolksfest in Straubing rechtzeitig ein. Von Sonntagmorgen bis in die Nacht zum Montag verhinderte die Straubinger Polizei mehrere Fahrten alkoholisierter Verkehrsteilnehmer. In drei Fällen wurden vorsorglich Autoschlüssel sichergestellt, außerdem durfte ein 22-Jähriger nicht mit einem E-Scooter losfahren.

19-Jährige will am frühen Morgen losfahren

Gegen 6.15 Uhr fiel einer Polizeistreife am Sonntag in der Helfrichstraße ein Auto auf, mit dem eine 19-Jährige gerade losfahren wollte. Die Beamten kontrollierten die junge Frau noch vor Fahrtantritt. Ein Atemalkoholtest zeigte, dass sie alkoholisiert war. Um eine mögliche Trunkenheitsfahrt zu verhindern, stellten die Polizisten den Fahrzeugschlüssel vorsorglich sicher.

Nur zwei Stunden später kam es zur nächsten Situation. Gegen 8.15 Uhr entdeckten Beamte auf einem Parkplatz am Dammweg einen geparkten Pkw. Auf dem Fahrersitz saß ein 61-Jähriger aus dem Landkreis Passau. Auch bei ihm verlief ein Atemalkoholtest positiv. Damit aus dem Aufenthalt im geparkten Auto keine Alkoholfahrt werden konnte, nahm die Polizei auch hier vorsorglich den Fahrzeugschlüssel an sich.

Passanten verhindern mögliche Alkoholfahrt

Besonders aufmerksam reagierten Passanten in der Nacht zum Montag. Gegen 1.30 Uhr bemerkten sie in der Kagerser Hauptstraße eine 37-Jährige, die nach dem Volksfest offenbar mit ihrem Auto nach Hause fahren wollte. Die Frau war nach Angaben der Polizei erheblich alkoholisiert.

Die Passanten versuchten zunächst selbst, sie vom Fahrtantritt abzuhalten, und baten anschließend eine Polizeistreife um Unterstützung. Die Beamten stellten die Autoschlüssel der 37-Jährigen sicher. Die geplante Heimfahrt war damit beendet, bevor sie überhaupt begonnen hatte.

Auch E-Scooter bleibt stehen

Bereits gegen 1.05 Uhr hatte die Polizei in der Ittlinger Straße einen weiteren Fahrtantritt verhindert. Ein erkennbar erheblich alkoholisierter 22-Jähriger wollte dort mit einem Miet-E-Scooter losfahren. Auch daraus wurde nichts: Die Polizei untersagte dem jungen Mann die Fahrt.

Damit konnten innerhalb von weniger als zwei Tagen gleich vier mögliche Fahrten unter Alkoholeinfluss verhindert werden – bevor andere Verkehrsteilnehmer oder die Betroffenen selbst gefährdet wurden.