Pflichtumtausch alter Papierführerscheine
(ra) Noch rund zwei Monate – bis 19. Juli – besteht für Führerscheininhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 die Möglichkeit, ihren alten Papierführerschein (ausgestellt bis einschließlich 31. Dezember 1998) gegen die neuen EU-einheitlichen und fälschungssicheren Führerscheine umzutauschen.
Dies geht auch ohne persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle des Landratsamts. Auf telefonische oder elektronische Anfrage sendet die Führerscheinstelle einen Antrag inklusive Unterschriftenblatt zum Umtausch des „Alten Papier-Führerscheins“ zu. Dieser Antrag kann bequem zu Hause ausgefüllt und zusammen mit einem aktuellen biometrischen Passfoto (nicht älter als ½ Jahr), dem Papierdokument im Original und einer Ausweiskopie an das Landratsamt Straubing-Bogen (Leutnerstraße 15, 94315 Straubing) zurückgesandt werden. Gerne können die Unterlagen auch in den Briefkasten am Eingangsbereich des Landratsamtes eingeworfen werden.
Alle alten Führerscheinklassen werden automatisch in die neuen Führerscheinklassen umgewandelt, so dass der Bestand vollständig gewahrt bleibt. Sollte ein landwirtschaftlicher Bedarf für die im Jahr 1999 neu eingeführte zusätzliche Klasse T (nur für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis 60 km/h) bestehen, ist dies auf dem Antrag anzukreuzen. Nicht vergessen werden darf die Unterschrift, nur so ist der Antrag gültig. Nach Bearbeitung des Antrages wird der befristete alte Papier-Führerschein zusammen mit einer Kostenrechnung über die Gebühr von 30,30 Euro so rasch wie möglich nach Hause geschickt.
Die Übersendung des neuen EU-Kartenführerscheins erfolgt dann direkt von der Bundesdruckerei in Berlin an die Wohnadresse. Bis zum Erhalt des neuen Scheckkartenführerscheins kann der Antragsteller mit dem zurückgeschickten, befristeten Führerschein fahren. Für den kurzen Zeitraum zwischen Antragstellung und Rücksendung des befristeten alten Führerscheins erhält der Antragsteller bereits mit seinem Antrag eine Bestätigung über die Vorlage des Führerscheins bei der Führerscheinstelle zugesandt. Diese dient vorübergehend als Nachweis im Falle einer Führerscheinkontrolle.
Für Fragen zum Pflichtumtausch steht die Führerscheinstelle gerne telefonisch unter 09421/973-124 oder per E-Mail unter fuehrerscheine@landkreis-straubing-bogen.de zur Verfügung.
ÜBERSICHT ÜBER DEN UMTAUSCH
PAPIERFÜHRERSCHEINE (grau oder rosa, Ausstellung bis einschließlich 31.12.1998)
Geburtsjahr Umtausch bis
1953 – 1958 19.07.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
vor 1953 19.01.2033
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Kartenführerscheine, die zwischen dem 1.1.1999 und dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen ebenfalls umgetauscht werden. Hier richtet sich der Umtausch nach dem Ausstellungsjahr.