Pflanzliches Material nach dem Hochwasser einfach verbrennen?
(ra) Durch das Hochwasserereignis im Juni dieses Jahres ist auch im Stadtgebiet pflanzliches Material (Heu, Gras, nicht nutzbarer Aufwuchs auf landwirtschaftlichen Flächen, Treibholz oder ähnliche pflanzliche Abfälle) unbrauchbar geworden. Was passiert damit?
Das durch das Hochwasser unbrauchbar gewordene pflanzliche Material kann nach den geltenden Vorschriften entsorgt oder verbrannt werden. Eine Verbrennung ist nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und nur an Werktagen in der Zeit von 6 Uhr bis 18 Uhr zulässig. Das zu verbrennende Material muss ausreichend trocken sein. Die Stadt Straubing sollte mindestens vier Tage vor der Verbrennung unter der E-Mail-Adresse umweltamt@straubing.de über den geplanten Zeitpunkt und Ort informiert werden.
Bei der Durchführung der Verbrennung sind Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung zu verhindern. Insbesondere sind vorgeschriebene Sicherheitsabstände einzuhalten und das Feuer ständig zu überwachen und so zu löschen, dass die Glut spätestens bei Einbruch der Dunkelheit erloschen ist. Das zu verbrennende Material ist in Stränge (Schwaden) zu legen. Ein Rathaussprecher bittet die Bevölkerung, im Fall von auftretenden Rauchentwicklungen Fenster und Türen geschlossen zu halten.