NGG fordert mehr Mindestlohn-Kontrollen in Straubing
(ra) Zahlen, die jetzt der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten vorliegen sagen, dass der Landshuter Zoll nur vier Prozent aller Hotels und Gaststätten kontrolliert. Gerade in einer Branche, in der der Mindestlohn häufig unterlaufen wird, ein nicht hinnehmbarer Zustand.
Kritik an fehlenden Zoll-Kontrollen: Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn werden in Straubing zu selten geahndet – vor allem im Gastgewerbe. Das bemängelt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Nach Angaben der NGG Niederbayern kontrollierte das Hauptzollamt Landshut im vergangenen Jahr 123 Gastro-Betriebe. Das sind lediglich vier Prozent aller Hotels und Gaststätten, für die die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Landshuter Zoll zuständig ist. Im Jahr zuvor hatten die Beamten 221 Betriebe im Gastgewerbe geprüft. Allein in Straubing zählt die Branche dabei 125 Betriebe.
Insgesamt überprüfte das Hauptzollamt Landshut im letzten Jahr 919 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Betrug bei der Sozialversicherung. Wegen Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn verhängten die Kontrolleure dabei Bußgelder in Höhe von 559.000 Euro und leiteten 68 Ermittlungsverfahren ein – 35 davon im Gastgewerbe. Diese Zoll-Bilanz geht aus einer aktuellen Anfrage der Arbeitsmarkt-Expertin Beate Müller-Gemmeke (Grüne) an das für den Zoll zuständige Bundesfinanzministerium hervor, die der NGG vorliegt.
Geschäftsführer Kurt Haberl nennt die Zahlen „alarmierend“: „Von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 sollten die Beschäftigten im Gastgewerbe besonders profitieren. Aber viele Kellner, Köche und Co. gehen offenbar leer aus. 35 eingeleitete Ermittlungsverfahren bei nur 123 geprüften Betrieben zeigen, dass die Zahl der Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten den Mindestlohn vorenthalten, noch immer viel zu hoch ist.“
Der Zoll müsse seine Kontrollen auch in Straubing nun dringend ausweiten, fordert Haberl. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, der Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro pro Stunde gelte nur auf dem Papier. „Je stärker der Zoll kontrolliert, umso mehr steigt das Risiko für Arbeitgeber, bei Tricksereien erwischt zu werden. Die Politik hat den Mindestlohn per Gesetz vorgeschrieben. Jetzt muss sie endlich dafür sorgen, dass er überall eingehalten wird.“
Bundesweit sank die Zahl der Zoll-Kontrollen im Gastgewerbe nach Angaben des Bundesfinanzministeriums allein im letzten Jahr um 17 Prozent. Die NGG zweifelt dabei an einem „ernsthaften Interesse des Ministeriums, künftig mehr zu kontrollieren“. Stattdessen habe sich Wolfgang Schäuble zuletzt für eine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes und tägliche Arbeitszeiten von bis zu 13 Stunden im Gastgewerbe ausgesprochen. Kurt Haberl befürchtet, so könnte „tagtäglicher Gesetzesbruch legalisiert werden“. Dem erteilt die NGG eine Absage. Entscheidend seien mehr Kontrollen: „Wenn wenig kontrolliert wird, blüht ein Schwarzmarkt mit der Arbeit und dem Staat entgehen Millionen.“
Die Gewerkschaft fordert deutlich mehr Personal für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, um wieder auf ein „ordentliches Kontroll-Level“ zu kommen. Haberl: „Bei der Einführung des Mindestlohns hatte die Bundesregierung 1.600 zusätzliche Kontrolleure für die FKS versprochen. Davon ist bislang weit und breit nichts zu sehen.“