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Neue Verkehrsregeln in Italien: Jetzt wird’s wirklich teuer

(ra) Italien hat eine weitreichende Reform seiner Straßenverkehrsordnung verabschiedet. Nach der Zustimmung des Senats mit 83 Ja-Stimmen tritt das Gesetz in Kraft, das härtere Strafen für Verstöße im Straßenverkehr vorsieht. „Südtirol News“ hat eine Zusammenfassung erstellt. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Unfälle zu reduzieren.

Italien greift durch: Verkehrsverstöße werden teurer – Foto: Pixabay

Handy am Steuer:

Fahrer, die am Steuer ein Mobiltelefon nutzen – sei es zum Telefonieren, Chatten oder für andere Tätigkeiten – müssen künftig mit drastischen Strafen rechnen. Die Bußgelder betragen bis zu 1.000 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 1.400 Euro. Zudem droht ein Führerscheinentzug von bis zu drei Monaten und der Verlust von acht bis zehn Punkten. Wird durch die Nutzung des Handys ein Unfall verursacht, verdoppelt sich die Dauer des Entzugs.

Drogen und Alkohol am Steuer:

Für Fahrten unter Drogen- oder Alkoholeinfluss gibt es verschärfte Strafen. Wer unter Drogeneinfluss erwischt wird, verliert seinen Führerschein für drei Jahre. Auch Alkohol am Steuer wird strenger geahndet.

Geschwindigkeitsüberschreitungen:

Bereits zehn km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit können Bußgelder zwischen 173 und 694 Euro nach sich ziehen. Innerhalb eines Jahres zwei Verstöße in Ortschaften bedeuten bis zu 880 Euro Strafe und einen Führerscheinentzug von 15 bis 30 Tagen.

E-Roller:

Für E-Scooter gilt ab sofort eine Kennzeichen-, Helm- und Versicherungspflicht. Diese Regelung soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen.

Führerscheinneulinge:

In den ersten drei Jahren nach Führerscheinerwerb dürfen Anfänger nur Fahrzeuge mit einer Leistung von maximal 75 kW/t fahren.

Tierwohl:

Besonders hart gehen die neuen Vorschriften gegen das Aussetzen von Tieren vor. Wer Tiere auf der Straße aussetzt, verliert seinen Führerschein für sechs Monate bis ein Jahr. Verursacht das Tier durch seine Anwesenheit einen Unfall mit Verletzungen, drohen bis zu sieben Jahre Haft.