Landshuter Altstoffsammelstellen: Maskenpflicht bleibt bestehen
(ra) Trotz des Auslaufens vieler Corona-Maßnahmen: Die Maskenpflicht bleibt in den Entsorgungseinrichtungen des Landkreises Landshut im Freien, wie auch in Innenräumen, auf Basis des Hausrechtes bis auf weiteres bestehen.
Für das Sachgebiet Abfallwirtschaft am Landratsamt steht mit dieser Maßnahme der Schutz der Bürger*innen und der Mitarbeiter*innen auf den Altstoffsammelstellen, der Reststoffdeponie Spitzlberg und den beiden Bauschuttannahmestellen in Geisenhausen und Inkofen im Vordergrund. Das Tragen einer medizinischen Maske ist ausreichend.