Landkreis Landshut

LAKUMED Kliniken verschärfen Besucherregeln

(ra) Aufgrund der stark steigenden Infektionszahlen gelten ab Montag, 15. November verschärfte Besucherregeln am Krankenhaus Landshut-Achdorf und am Krankenhaus Vilsbiburg. Jeder Patient darf erst ab dem dritten Tag seines Aufenthalts einen Besucher pro Tag für maximal eine Stunde empfangen. Die Besuchsperson muss immer die gleiche Person sein:

Es ist nicht möglich, dass ein Patient täglich einen anderen Besucher empfängt. Der Besucher muss die 2G-Regel erfüllen, also vollständig geimpft oder genesen sein und den entsprechenden Nachweis vorlegen. Eine Ausnahme gilt für die Geburtshilfen: Hier darf die Patientin ab dem ersten Aufenthaltstag eine Besuchsperson empfangen.

Ausnahmen sind in besonders gelagerten Fällen möglich, beispielsweise zur Begleitung Sterbender. Die Ausnahme muss über ein Formular, das auf www.lakumed.de/coronavirus hinterlegt ist, beantragt werden. Der zuständige Chefarzt entscheidet über den Antrag entsprechend der medizinischen Situation des Patienten.

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Die Besuchszeiten am Krankenhaus Landshut-Achdorf und am Krankenhaus Vilsbiburg sind von Montag bis Freitag von 14 bis 18 Uhr sowie am Samstag, am Sonntag und an Feiertagen von 10 bis 18 Uhr. Besucher müssen sich nach wie vor vorab online registrieren (www.lakumed.de/coronavirus<http://www.lakumed.de/coronavirus>). Das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil während des Aufenthalts ist verpflichtend. Besucher mit Erkältungssymptomen oder ungeschützten Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall in den vergangenen 14 Tagen erhalten keinen Zutritt.

Auch in der Geburtshilfe gilt ab Montag, 15. November die 2G-Regel: Schwangere dürfen in den Kreißsaal oder zur Sectio nur eine Begleitperson mitbringen, die die 2G-Regel erfüllt und entsprechend nachweisen kann.

In der Schlossklinik Rottenburg gilt ab sofort ein Besuchsverbot. Ausnahmen können ebenfalls über das Formular beantragt werden.