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Krankenhäuser wieder im Normalbetrieb – Corona-Vorhaltepflicht entfällt

(ra) Die Pflicht für Krankenhäuser und Einrichtung der Vorsorge und Rehabilitation, einen Teil ihrer Allgemein- und Normalpflegebetten für die Versorgung von COVID-19-Patienten freizuhalten, ist entfallen. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am 19. Juni die Allgemeinverfügung „Notfallplan Corona-Pandemie: Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern“ bekannt gemacht.

Die korrespondierende Allgemeinverfügung der Regierung von Niederbayern zur Reduzierung der Vorhaltepflicht zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern vom 27. Mai ist damit gegenstandslos geworden.

Die zugelassenen Krankenhäuser sind im Rahmen ihres Versorgungsauftrags allerdings weiterhin verpflichtet, im Bedarfsfall insbesondere Kapazitäten mit Möglichkeit zur invasiven Beatmung kurzfristig bereitzustellen. Alle Krankenhäuser und Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation müssen damit rechnen, bei einem Wiederanstieg der Infektionszahlen und entsprechendem Bedarf erneut zur Bewältigung des Krisengeschehens herangezogen zu werden.