3. Oktober 2024
Landkreis Straubing-Bogen

Kosten für die Schülerbeförderung noch bis 31. Oktober stellen

(ra) Bis zum 31. Oktober können beim Landratsamt Straubing-Bogen die Erstattungsanträge für die Kosten der Schülerbeförderung für das vergangene Schuljahr gestellt werden können. Dies gilt für Fahrtkosten zur Berufsschule, Fachoberschule, Berufsoberschule und Berufsfachschule sowie zum Gymnasium, jeweils ab der 11. Klasse.

Dabei können Kosten sowohl für die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels als auch für die notwendige Benutzung eines privaten Pkw geltend gemacht werden. Eine Erstattung gibt es aber nur für den Teil der nachgewiesenen und notwendigen Gesamtkosten, der die Belastungsgrenze von derzeit 320 Euro pro Schüler*in und Schuljahr oder von 490 Euro pro Familie und Schuljahr übersteigt. Dieser Eigenanteil entfällt in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei einem Bezug von Kindergeld für mindestens drei Kinder oder bei Erhalt von Sozialleistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII.

Die Antragsformulare für die Erstattung sind  im Internet abrufbar unter www.landkreis-straubing-bogen.de, Bürgerservice, Formulare und Merkblätter, Schülerbeförderung, Antrag auf Erstattung der notwendigen Fahrtkosten.

Der Antrag muss bis zum 31. Oktober tatsächlich beim Landratsamt eingegangen sein, die Aufgabe zur Post an diesem Tag reicht hingegen nicht aus.