Kampf für Verbraucher: Verpasster Anschlussflug und wie Sie den Tag retten
(ra). Haben Sie schon einmal Ihren Anschlussflug verpasst? Das Gefühl an einem Flughafen weit weg von zu Hause festzusitzen kann erdrückend sein. Vielleicht hat man nicht einmal Zeit, Freunde und Verwandte zu kontaktieren. Kann der Flugveranstalter nicht sofort Abhilfe leisten, erwartet die Passagiere immerhin eine Kompensation. Diese reicht von Verpflegung vor Ort über Rückerstattungen bis zu hohen Geldsummen als Aufwandsentschädigung.
Flightright.de ist eine Webseite, die es Menschen ermöglicht, ihre Entschädigung mit wenigen Klicks zu beantragen, nachdem sie einen Flug verpasst haben.
EU-Verbraucherrechte für verpasste Anschlussflüge
Die EU-Verordnung 261/2004 über Fluggastrechte verpflichtet Fluggesellschaften dazu, Passagieren einen Sitzplatz auf einem Alternativflug anzubieten, falls ihr Flug verspätet ist oder annulliert wird. Die Fluggesellschaft muss Ihnen einen Anschlussflug bereitstellen oder den Flug erstatten. Wenn die geplante Ankunftszeit Ihres ursprünglichen Fluges sich um mehr als drei Stunden verzögert, gibt es zusätzlich eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro. War dies nicht der Fall, so haben Sie eventuell aber trotzdem Anspruch auf Ersatz der Auslagen und entstandener Mehrkosten.
Internationale Fluggesellschaften im Vergleich mit EU-Fluggesellschaften
Die EU ist einer der stärksten Befürworter von Passagierrechten und hat eine Reihe von Fluggastrechten, die für alle internationalen und europäischen Fluggesellschaften gelten. Sobald Passagierflüge zu oder von europäischen Destinationen ausgeführt werden, muss die Fluglinie sich dem EU Recht anpassen. Diese Rechte umfassen das Recht auf Entschädigung für verspätete Flüge und das Recht, mindestens zwei Wochen über Flugausfälle informiert zu werden.
Internationale Flüge vs. EU-Flüge
- Die Passagiere haben die gleichen Rechte wie bei EU-Fluggesellschaften, wenn der Flug in der EU verkehrt
- Keine Entschädigung nach EU Recht gibt es für verspätete Flüge außerhalb der EU
- Wenn der Anschlussflug von einem internationalen Flughafen aus startet und verspätet ist, der Zubringer aber in der EU gestartet ist und beide Flüge sich unter derselben Buchung befinden, gibt es ebenfalls eine Entschädigung nach EU Recht
- Besteht kein Zusammenhang zu einem europäischen Flug, sind internationale Fluggesellschaften nicht an die gleichen Regeln wie EU-Fluggesellschaften gebunden, es gibt aber teilweise vergleichbare Regelungen, z.B. bei Freigepäck, Stornierungsgebühren, Boardingzeiten
Bait-and-Switch Stornierungen
Die Frage nach sogenannten Bait-and-Switch taucht unter Vielfliegern immer wieder auf. Tatsächlich kommt es bisweilen vor, dass Fluggesellschaften Passagiere mit niedrigeren Preisen ködern und dann einen höheren Preis verlangen, nachdem sie behaupten, der ursprüngliche Flug hätte storniert werden müssen, obwohl dies in Wirklichkeit nicht der Fall war. Diese Praxis widerspricht jedoch dem Wettbewerbsrecht und ist somit illegal. Falls Sie den Verdacht haben, auf ein solches Angebot getroffen zu sein, sollten Sie unbedingt Abstand davon nehmen und erwägen, die Behörden einzuschalten oder eine Beschwerde beim Verbraucherschutz einzureichen.
Warum nur ein Drittel aller Geschädigten Ihre Entschädigung fordert
Viele Fluggäste sind nur unzureichend informiert oder scheuen sich vor der zusätzlichen Arbeit, die eine Forderung gegen eine Fluggesellschaft bedeuten könnte. Wenn Sie nicht wissen, worauf sie Anspruch haben oder wo sie anfangen sollen, führt dies zwangsläufig zu einem Mangel an Information und Transparenz. Kein Wunder also, dass auch die Online-Dienste diesen Umstand für sich entdeckt haben. Wenn Sie einen Anschlussflug verpasst haben, weil Ihre Airline versagt hat, sollten Sie sich unbedingt informieren und Ihre Entschädigung beantragen.