Jugendschutz: Mehr als Gesetze und Vorschriften
(ra) Was wissen Jugendliche über das Jugendschutzgesetz? Oder vielmehr: Was sollten sie wissen? Worin liegt der Sinn einer staatlichen Schutzfunktion für junge Menschen durch Gesetze, Normen und Altersfreigaben? An wen sind die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes gerichtet? Mit dem Jugendschutzparcours „stop & go“ stellt die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Landshut Schulen und Jugendeinrichtungen ein Praxisangebot zur Vermittlung von Kenntnissen zum Jugendschutz und Jugendschutzgesetz zur Verfügung.
Jugendschutz besteht aus mehr als Gesetzen und Vorschriften. Der Jugendschutzparcours „stop & go“ ermöglicht Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren eine aktive Auseinandersetzung mit den Bereichen Medien, Konsum und Sucht. Themen, mit denen Jugendliche in ihrem Alltag ständig konfrontiert werden. Strukturiert ist der Parcours mit den passenden Roll-Ups und vielen Materialien in themenspezifische Diskussionsstationen, die zum Mitmachen und Reflektieren anregen. Im Rahmen der Stationsarbeit erhalten sie einerseits die Möglichkeit, sich selbst einzuschätzen, andererseits werden sie für mögliche Gefahren sensibilisiert. Ziel ist es, die Eigenverantwortlichkeit jedes Einzelnen individuell zu fördern. Der praxisnahe und an die aktuellen Lebenswelten der Jugendlichen angepasste Jugendschutzparcours schafft Orientierung und beeinflusst das Risikoverhalten junger Menschen positiv.
Der Mitmachparcours der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Landshut ist zuletzt im Rahmen der Jugendleiterausbildung des Kreis- und Stadtjugendrings Landshut zum Einsatz gekommen. Unter Einhaltung eines entsprechenden Hygienekonzepts konnten die angehenden Jugendleiter ihr Wissen hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen des Jugendschutzgesetzes aufbereiten. Darüber hinaus erhielten die Kursteilnehmer vor dem Hintergrund des Jugendmedienschutzes die Möglichkeit, ihr eigenes Nutzungsverhalten zu reflektieren, mithilfe von Film- und Gamescovern über Altersfreigaben zu sprechen und mögliche Gefährdungen und Risiken sozialer Netzwerke zu diskutieren.
Der „Jugendschutzparcours stop & go“, besteht aus den vier Stationen Jugendschutz, Medien, Sucht sowie Konsum. Station 1, „Das Jugendschutzgesetz“, befasst sich unter anderem mit den persönlichen Erfahrungen der Jugendlichen mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Außerdem wird behandelt, vor welchen Gefährdungen sie schützen sollen und wer für die Umsetzung verantwortlich ist. Mit Station 2, „Jugendmedienschutz“, wird die zentrale Rolle, die Medien im Prozess des Auswachsens von Kindern und Jugendlichen spielen, herausgestellt. Neben den entwicklungsfördernden Aspekten werden auch die Risiken, die unangemessener Medienkonsum bergen kann, beleuchtet. Die 3. Station, „Sucht“, umfasst mit dem zentralen Thema der Suchtprävention ein breites Spektrum an Inhalten sowie (gesundheitlicher) Gefährdungen, die durch den Konsum von Suchtmitteln und Suchtverhalten hervorgerufen werden können. In der 4. Station, „Konsum“, wird unter anderem die Frage aufgeworfen, welche Bedeutung Konsum im Alltag von Jugendlichen hat, bzw. wie dieser ihren Alltag beeinflusst.
Durchgeführt und unterstützt wird der Einsatz des Parcours von der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Landshut. Angelika Butz und Sylvia Diermeier-Heß, deren Aufgabengebiet der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist, begleiten die primär präventiven Aktionen. Außerdem konnte Anja Schleibinger zusätzlich als pädagogische Referentin hierfür gewonnen werden. Die Referentinnen führen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die Stationen des Jugendschutzparcours, informieren über Inhalte und setzen Gesprächsanreize.
Der Parcours kann bei der Kommunalen Jugendarbeit Landshut ausgeliehen werden. Angelika Butz, Tel.: 0871/408-4777 (angelika.butz@landkreis-landshut.de), Sylvia Diermeier-Heß, Tel.: 0871/408-4778 (sylvia.diermeier-hess@landkreis-landshut.de), Freie Referentin Anja Schleibinger, anja.schleibinger@t-online.de.