Straubing

Inzidenz in der Stadt Straubing über 300 – Neuregelungen treten in Kraft

(ra) 99 neue Infektionsfälle mit dem Corona-Virus, vier Tote im Zusammenhang mit Covid-19. Und das in vier Tagen. Die 7-Tage-Inzidenz in Straubing beträgt mit Stand Freitag, 0 Uhr 352,9. Im Klinikum Sankt Elisabeth in Straubing werden aktuell 27 Covid-19-Patienten behandelt, sechs von ihnen auf der Intensivstation. Am 5. November 2020 lag die 7-Tage-Inzidenz bei 121,4. Wir haben heute fast den dreifachen Wert!

Am Samstag tritt die vom Freistaat Bayern bereits angekündigte Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Landesweit kommt es dann zu Einschränkungen, wenn nach einer sogenannten Krankenhausampel eine bestimmte Belegung der Intensivbetten in Bayern erreicht wird. Außerdem kommt es zu Sonderregelungen für Corona-Hotspots. Als Hotspot gilt eine Kommune, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wird und gleichzeitig mindestens 80 Proztent der Intensivbetten ausgelastet sind.

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Der abschließende Text der Änderungsverordnung liegt der Stadt noch nicht vor (Stand 5.11.2021, 12 Uhr). Nach aktuellem Stand muss damit gerechnet werden, dass die Stadt Straubing als Hotspot eingestuft wird und damit ab Sonntag, 7. November insbesondere folgende Einschränkungen für das Stadtgebiet in Kraft treten:

  • Für alle Bereiche, in denen bisher die 3G-Regel zur Anwendung kommt, gilt dann 2G, d. h. ein Zutritt ist nur noch für geimpfte oder genesene Personen möglich. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei Gaststätten, in der Hotellerie oder beim Frisörbesuch, hier gilt jeweils 3G-plus.
  • In Bars und Diskotheken kommt ebenfalls die 2G-Regel zur Anwendung.
  • Bei Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz, sofern die Tätigkeit mit Kundenkontakt verbunden ist.
  • In vielen Bereichen ist statt einer medizinischen Maske wieder eine FFP2-Maske verpflichtend, z.B. beim Einkaufen oder im ÖPNV

Die Einstufung als Hotspot wird die Stadt Straubing voraussichtlich am Samstag über eine Allgemeinverfügung bekanntgeben, die auf der Webseite www.straubing.de veröffentlicht wird. Ausführliche Informationen zu den infektionsschutzrechtlichen Änderungen finden sich auf www.stmgp.bayern.de/coronavirus.