Im Landratsamt und seinen Außenstelle entfällt Maskenpflicht
(ra) Im Landratsamt und seinen Außenstellen entfällt ab Montag, 2. Mai die Maskenpflicht. Es bleibt aber die Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske – insbesondere dann, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Die gilt sowohl für Beschäftigte, wie auch für Besucher*innen des Amtes und seiner Außenstellen.