(ra) Im Landratsamt und seinen Außenstellen entfällt ab Montag, 2. Mai die Maskenpflicht. Es bleibt aber die Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske – insbesondere dann, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Die gilt sowohl für Beschäftigte, wie auch für Besucher*innen des Amtes und seiner Außenstellen.
