21. April 2025
Straubing

Hauptzollamt ermittelte 73 Mal wegen Mindestlohn-Prellerei

(ra) Wenn der Chef den Mindestlohn prellt: In Straubing gibt es weiterhin Unternehmen, die ihren Beschäftigten weniger als die gesetzlich vorgeschriebenen 8,84 Euro pro Stunde zahlen. Davon geht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten aus. Die NGG Niederbayern verweist dabei auf eine Bilanz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim zuständigen Hauptzollamt Landshut. In dessen Bereich leiteten die Beamten im vergangenen Jahr insgesamt 73 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber ein, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen haben.

Gewerkschaft NGG fordert mehr Kontrollen in Straubing – Foto: NGG

Nach Einschätzung der Gewerkschaft ist das jedoch lediglich die „Spitze des Eisbergs“. Die Dunkelziffer liege deutlich höher. „Es kann nicht sein, dass im dritten Jahr nach seiner Einführung noch immer viele Menschen unterhalb des gesetzlichen Minimums verdient haben“, kritisiert Kurt Haberl, Geschäftsführer der NGG Niederbayern. Wie groß das tatsächliche Ausmaß der Mindestlohn-Prellerei sei, zeige eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Danach erhielten im Jahr 2016 bundesweit rund 1,8 Millionen Beschäftigte weniger als den Mindestlohn. Besonders betroffen ist das Hotel- und Gaststättengewerbe: Dort bekamen damals 38 Prozent der Mitarbeiter einen Lohn, der unterhalb des gesetzlichen Minimums lag, so eine Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung.

Gewerkschafter Haberl beklagt zugleich eine mangelnde Kontrolldichte beim Zoll. Dies zeige gerade der Blick auf das Gastgewerbe. „2017 wurden im gesamten Bereich des Landshuter Zolls 218 Betriebe der Branche geprüft. Allein in Straubing gibt es nach Angaben der Arbeitsagentur jedoch 119 Hotels, Gaststätten und Restaurants“, so Haberl weiter.

[the_ad id=“20916″]

Bei der Zollstatistik beruft sich die NGG Niederbayern auf eine Auswertung des Bundesfinanzministeriums für die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke (Grüne). Danach prüfte das Hauptzollamt Landshut im vergangenen Jahr quer über alle Branchen hinweg insgesamt 1.227 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Steuerhinterziehung. Für die Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn verhängten die Kontrolleure Bußgelder in Höhe von rund 458.000 Euro.

„Wir brauchen deutlich mehr Kontrollen, um betrügerischen Chefs das Handwerk zu legen“, fordert Haberl. Dafür müsse die Finanzkontrolle personell kräftig aufgestockt werden. Kein Verständnis hat der Gewerkschafter für die Klagen der Arbeitgeber, die Dokumentationspflichten brächten zu viel Bürokratie. „Das genaue Aufschreiben der Arbeitszeit ist absolut nötig. Darauf schaut der Zoll bei den Kontrollen auch zuerst. Nur wenn die Arbeitszeiten erfasst werden, lässt sich Lohnbetrug verhindern.“ Das Mindestlohngesetz sei kein Papiertiger. Es sichere in der Region Tausenden Beschäftigten ein Existenzminimum.

Anfang kommenden Jahres steht die nächste Erhöhung des Mindestlohns an. Die NGG – zugleich Mitglied der Mindestlohnkommission – plädiert für ein deutliches Plus: „Aus 8,84 Euro muss rasch etwas Zweistelliges werden“, sagt Haberl. „Grundsätzlich ist es ein Skandal, dass wir uns bei den Löhnen der Beschäftigten in Hotellerie und Gastronomie überhaupt über den gesetzlichen Mindestlohn unterhalten“, so der Gewerkschafter weiter. Nur der „Tarifflucht der Hoteliers und Gastro-Chefs“ habe man es zu verdanken, dass viele Beschäftigte im Gastgewerbe überhaupt mit der Lohn-Untergrenze abgespeist würden. In den Tarifverträgen habe die NGG schließlich deutlich höhere Löhne vereinbart. Und die Gewerkschaft kämpfe gerade erneut darum, am Verhandlungstisch mit den Arbeitsgebern ein ordentliches Lohn-Plus für die Beschäftigten durchzusetzen.