Grundsätze zur Regel „Rechts vor Links“
(ra) Grundsätzlich gilt, dass die Vorfahrt durch Verkehrszeichen wie beleuchtete Ampeln oder Schilder geregelt ist. Ohne das Vorhandensein dieser Zeichen hat der von rechts kommende Teilnehmer sowohl beim Abbiegen, als auch Geradeausfahren immer die Vorfahrt. Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr wird empfohlen, sich die einzelnen Situationen noch einmal ins Gedächtnis zu rufen.
Rechts vor Links auf der Hauptstraße
Dies ist oft in Wohngebieten der Fall, was speziell in verkehrsberuhigten Zonen vorkommt. Grundsätzlich gilt, dass bei nicht vorhandenen in Betrieb befindlichen Ampeln oder Schildern, die eine Vorfahrt ankündigen könnten, hier die Rechts vor Links Vorfahrtsregeln gelten. Der geradeaus fahrende Verkehrsteilnehmer muss in diesen Fällen auf die von rechts kommenden Fahrzeuge achten und ihnen die Vorfahrt gewähren. Das gilt für Autos gleichermaßen wie für Zweiräder.
Rechts vor Links bei abknickender Vorfahrtsstraße
Wer auf einer Vorfahrtstraße, die nach links abknickt, geradeaus fährt und somit nicht dem Straßenverlauf folgt, hat auf der Kreuzung gegenüber den von rechts kommenden Fahrzeugen Vorrang. Der Grund liegt in dem von der Vorfahrtstraße kommenden Fahrzeug, sodass die Rechts vor Links Regel hier entfällt.
Rechts vor Links an einer Kreuzung
Ohne das Vorhandensein einer sich im Betrieb befindlichen Ampel oder einer Vorfahrtgewährung durch Beschilderung gilt auch bei Kreuzungen der Grundsatz Rechts vor Links. Wenn an allen vier Kreuzungsstraßen ein Fahrzeug stehen sollte, ist die Toleranz der Teilnehmer gefragt. Das erste Gefährt, welches dann losfährt, bestimmt die weitere Vorfahrt der nächsten Teilnehmer. Der von rechts kommende Fahrer ist jeweils der erste, der fahren darf.
Rechts vor Links im Kreisverkehr
Hier hat immer der im Kreisverkehr fahrende Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt, wenn eine Beschilderung diese gewährt. Anderenfalls gilt auch hier die Regel Rechts vor Links, was leider häufig übersehen wird. Allerdings sind im Kreisel fast immer Vorfahrtsschilder vorhanden. Grundsätzlich ist jedoch wichtig zu beachten, dass im Kreisverkehr nicht immer Vorfahrt herrscht und umso mehr auf die Verkehrsschilder zu achten ist.
Rechts vor Links auf einem Parkplatz
Bei einem öffentlichen Parkplatz, wie zum Beispiel zu einer Behörde oder einem Geschäft gehörend, gilt die Straßenverkehrsordnung, die besagt, dass auch hier wieder ohne Vorfahrtsschilder die Rechts vor Links Regel gilt. Für Privat- oder Firmenparkplätze sowie ein allgemein zugängliches Parkplatzgelände gilt ebenfalls die Rechts vor Links Regel. Hier muss zusätzlich jedoch mit Schrittgeschwindigkeit gefahren und besondere Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer genommen werden. Achtung: Auf einem privaten Garagenhof gilt die „eingeschränkte Vorfahrtsregel“ Rechts vor Links auf Basis von gegenseitiger Verständigung und Rücksichtnahme nach § 1 StVO.
Quelle: mobiliter.eu