8. Mai 2025
Landkreis Straubing-Bogen

Grenzgänger-Regelung: Übergangsfrist um zwei Tage verlängert

(ra) Die Übergangsphase, während der von Grenzgängern in systemrelevanten Bereichen mit systemrelevanten Funktionen statt der amtlichen Bescheinigung auch eine Kopie des Arbeitsvertrags akzeptiert wird (Fristende bisher Mittwoch, 17. Februar, 00.00 Uhr), wurde auf Wunsch der sächsischen Regierung um zwei Tage verlängert.

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In dieser Phase können Grenzgänger aus Tschechien und Tirol am Grenzübergang also entweder die bereits an sie ausgestellte amtliche Bescheinigung oder die Kopie des Arbeitsvertrags (sowie natürlich den negativen Test) vorweisen. Dies hat das Innenministerium mitgeteilt.

Gleichwohl dürfte die Vorlage der amtlich von den Kreisverwaltungsbehörden ausgestellten Bescheinigung das Verfahren an der Grenze beschleunigen.

Eine Übersicht über die Liste der systemrelevanten Bereiche plus eine Übersicht über die Berufsgruppen, die von der verschärften Einreiseregelung für Tschechien und Tirol ausgenommen sind, finden sich auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-straubing-bogen.de).