30. September 2024
Straubing

Gepflügelpest: Stadt Straubing erlässt Verfügung für die Ortsteile Kay und Ringenberg

(ra) Bedingt  durch den Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in der Stadt Geiselhöring, Landkreis Straubing-Bogen, wurde um den befallenen Betrieb ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich auch auf das Gebiet der Stadt Straubing und umfasst die Ortsteile Kay und Ringenberg.

Nähere Informationen zu den im Beobachtungsgebiet geltenden Anordnungen können der von der Stadt erlassenen Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese wurde im Amtsblatt der Stadt Straubing vom 9. Februar veröffentlicht und ist auf der Internetseite www.straubing.de abrufbar.

Wir weisen darauf hin, dass für das Stadtgebiet Straubing weiterhin die Stallpflicht und das Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten gelten.