(ra) Im Landkreis Straubing-Bogen und im Stadtgebiet Straubing werden die im Zusammenhang mit einem Geflügelpestausbruch verhängten Einschränkungen schrittweise aufgehoben. Hintergrund ist der Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza Anfang November in einem Geflügelbetrieb in Geiselhöring, der die Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen notwendig gemacht hatte.
Für den Landkreis Straubing-Bogen wurde am 10. November eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, mit der der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt und Sperrzonen (Schutz- und Überwachungszone) eingerichtet wurden. Da seither keine weiteren Fälle aufgetreten sind, wird diese Allgemeinverfügung nun mit Wirkung ab 13. Dezember aufgehoben. Damit entfallen ab diesem Zeitpunkt auch die Sperrzonen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises.
Parallel dazu war aufgrund des betroffenen Betriebes in Geiselhöring auch ein Teil des westlichen Stadtgebiets von Straubing – unter anderem Lerchenhaid, Kay und Teile von Alburg – in eine Überwachungszone einbezogen worden. Die Stadt Straubing hatte hierzu am 11. November eine eigene Allgemeinverfügung erlassen. Nach Abschluss aller vorgeschriebenen Maßnahmen und Untersuchungen sowohl im Ausbruchsbetrieb als auch in den betroffenen Zonen kann diese städtische Allgemeinverfügung zur Geflügelpest mit Wirkung zum 14. Dezember aufgehoben werden.
Mit der Aufhebung der Allgemeinverfügungen entfallen die Stallpflicht für Geflügel und die Verbringungsverbote für Betriebe in den bisherigen Sperr- und Überwachungszonen.
Trotz der Entspannung der Lage weist das städtische Amt für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen auf das weiterhin dynamische Seuchengeschehen hin. Alle Geflügelhalter*innen im Stadtgebiet werden eindringlich gebeten, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und bei Auffälligkeiten im Bestand unverzüglich tierärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
