Geflügelpest im Landkreis Landshut – Überwachung im Bereich Mallersdorf
(ra) Das Landratsamt Straubing-Bogen hat am Dienstag eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel erlassen. Ursache ist der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest im Landkreis Landshut. Um den Seuchenbestand, der im Nachbarlandkreis liegt, wird eine Überwachungszone (früher „Beobachtungsgebiet“) mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern festgelegt.
Die Allgemeinverfügung ist auch auf der Webseite des Landkreises Straubing-Bogen zu finden.