20. April 2025
GeiselhöringLandkreis Straubing-Bogen

Geflügelpest: Aufhebung der allgemeinen Stallpflicht im Landkreis Straubing-Bogen

(ra) Entsprechend der bayernweiten Regelung hat auch das Landratsamt Straubing-Bogen die allgemeine Stallpflicht für Geflügel und das Verbot von Geflügelmärkten und -ausstellungen im Landkreis ab sofort aufgehoben. Eine Sonderregelung besteht aber noch im Beobachtungsgebiet Geiselhöring.

Das Geflügel kann deshalb ab sofort wieder im Freien gehalten werden. Nicht mehr erforderlich sind damit auch Abdeckungen nach oben hin oder Seitenabgrenzungen, die ein Eindringen von Wildvögeln verhindern. Auch können Eier wieder als Freilandeier vermarktet werden.

Zu beachten sind aber nach wie vor die in der Bundesverordnung festgelegten erhöhten Biosicherheitsmaßnahmenwie das Betreten von Geflügelstallungen durch betriebsfremde Personen nur mit Schutzkleidung.

Besoderheit Geiselhöring

Das Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um den von der Geflügelpest in Geiselhöring betroffenen Betrieb gilt noch vorläufig weiter. Voraussichtlich kann hier eine Aufhebung ab dem 21. März erfolgen. Bis mindestens dahin gelten hier noch die allgemeine Stallpflicht und das Verbot von Geflügelmärkten und –ausstellungen. Auch bestehen hier weiterhin die Beschränkungen beim Verbringen von Geflügel und Geflügelprodukten.