Führerscheinumtausch nur noch mit Terminvereinbarung
(ra) Bis zum Jahr 2033 müssen in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor 2013 ausgestellt worden sind. Der Umtausch verläuft in Deutschland schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen. Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2023 umtauschen, sofern sie noch keinen Scheckkartenführerschein besitzen.

Aufgrund der demnächst ablaufenden Frist ist die Nachfrage bei der Führerscheinstelle der Stadt Straubing derzeit immens hoch. Führerscheine können daher bis auf Weiteres nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung umgetauscht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es ab Antragstellung mehrere Wochen dauert, bis der neue Führerschein von der Bundesdruckerei hergestellt ist und zugeschickt werden kann.
Termine bei der städtischen Führerscheinstelle Am Hagen können unter der Emailadresse fuehrerscheinstelle@straubing.bayern oder über die Online-Terminvergabe auf der Webseite www.straubing.de vereinbart werden.
Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch finden sich zum Beispiel auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr www.bmdv.bund.de.