19. April 2025
Straubing

FFP2-Maskenpflicht bei Stadtverwaltung und Stadtratssitzungen

(ra) Besucher*innen der Stadtverwaltung müssen ab Montag, 3. Mai neben den bereits bekannten Hygienemaßnahmen eine FFP2-Maske tragen. Eine so genannte Alltagsmaske reicht dann nicht mehr aus. Auch für das Personal in der Stadtverwaltung gilt dann eine FFP2-Maskenpflicht, insbesondere bei direktem Kundenkontakt und auf den Verkehrswegen.

Eine Vorsprache ist weiterhin ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich. Ein Rathaussprecher wies in diesem Zusammenhang auf die seit kurzem bestehende Möglichkeit einer Online-Anmeldung im Einwohnermeldeamt hin. Bevorzugt sollte die Kontaktaufnahme mit der Stadtverwaltung ansonsten per Telefon oder E-Mail erfolgen.

Wer künftig eine Sitzung des Stadtrats oder einer seiner Ausschüsse besuchen möchte, muss sich hierzu vorab anmelden (telefonisch unter 09421/944 60134 oder per E-Mail an hauptamt@straubing.de). Die Anmeldung muss am Sitzungstag bis spätestens 14 Uhr erfolgen. Bei den Sitzungen der städtischen Gremien ist ebenfalls eine FFP2-Maske zu tragen. Darüber hinaus wird dringend empfohlen, einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest durchzuführen. Hierzu kann beispielsweise das unmittelbar neben der Joseph-von-Fraunhofer-Halle gelegene Schnelltestzentrum Am Hagen genutzt werden. Ein negativer Schnell- oder Selbsttest bietet zwar keine hundertprozentige Sicherheit, kann aber die Risiken für alle Sitzungsteilnehmer deutlich vermindern.