FFP2-Maskenpflicht auch in den Entsorgungseinrichtungen
(ra) Ab Montag wird auch für die Anlieferer in den Entsorgungseinrichtungen des Landkreises Landshut das Tragen von FFP2-Schutzmasken zur Pflicht: Das Sachgebiet Abfallwirtschaft folgt damit einer Empfehlung des Bayerischen Umweltministeriums, die sie auf Basis des Kabinettsbeschlusses der Bayerischen Staatsregierung getroffen hat.
Diese Maskenpflicht gilt für sämtliche Entsorgungseinrichtungen des Landkreises – neben den 35 Altstoffsammelstellen auch in der Reststoffdeponie Spitzlberg und den Bauschuttannahmestellen. „Wir wollen damit unsere Bürgerinnen und Bürger schützen, vor allem aber auch die Platzwarte, die während ihrer Arbeit an den Altstoffsammelstellen viele Servicekontakte haben“, heißt es aus der Abfallwirtschaft.