Fahrradstreifen spüren Verstöße gegen Kontaktregeln und Stadtsatzung auf
(ra) Im Rahmen von Fahrradstreifen konnten am Samstag in Straubing mehrere Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz sowie der Stadtsatzung der Stadt Straubing festgestellt werden. Es hagelte eine Reihe von Anzeigen.
Kurz vor 18 Uhr konnten zwei Männer angetroffen werden, die im Bereich des Eisweihers diverse alkoholische Getränke konsumierten. Dies ist gemäß der Grünanlagensatzung der Stadt Straubing verboten. Beide Betroffene wurden wegen der Ordnungswidrigkeit angezeigt.
Kurz darauf konnten insgesamt fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten am Eisweiher angetroffen werden.
Gegen 18.15 Uhr entdeckten die Fahrradstreifen drei Personen aus unterschiedlichen Hausständen auf einem Aussichtsturm im Gelände der Landesgartenschau. Keiner der drei Personen konnte für sich eine Ausnahme geltend machen.
Insgesamt fünf Personen aus unterschiedlichen Hausständen trafen die Beamten um 18.50 Uhr im Bereich des „Adlers“ an.
Um 19 Uhr kontrollierten sie zwei weitere Männer im Bereich der Grünanlage an der Uferstraße. Diese konsumierten vor Ort Alkohol, obwohl dies im Bereich der Grünanlage verboten ist.