Entflohener Patient aus Mainkofen wieder in Polizeigewahrsam
(ra) Im Rahmen einer ordentlichen, zu gewährenden Lockerung auf dem Klinikgelände, kam es am Samstag im Bezirksklinikum Mainkofen erneut zu einem Lockerungsmissbrauch. Bei einem abendlichen, unbegleitetem Freigang dreier Patienten auf dem Klinikgelände missbrauchte eine Person die Lockerung.
Dieser Mann war einer der drei Patienten, welcher an der externen Erprobungsmaßnahme am 8. August im Kino teilgenommen hatte. Da der Patient hierbei in keinerlei Weise auffällig geworden war und von ihm keine akute Gefahr ausgeht, wurde laut Mitteilung des Bezirks Niederbayern am Samstag die Lockerungsmaßnahme gewährt.
Nach jetzigem Kenntnisstand der Bezirksverwaltung ist der Patient (Unterbringung nach § 63 StGB) der richtigen Stufe der möglichen Lockerung zugeordnet, weswegen diese – unbegleiteter Ausgang auf dem Klinikgelände – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gewährt wurde. „Hinweise auf Planungsfehler in der Durchführung ergaben sich bis dato nicht, der Patient wird nicht als gefährlich eingeschätzt“, so eine Sprecherin des Bezirks.
Weiterhin werde mit Hochdruck an der Aufarbeitung des Lockerungsmissbrauchs eines Patienten aus der forensischen Abteilung gearbeitet, der sich am 8. August ereignete. Über Sofortmaßnahmen und das weitere Vorgehen berichtete in der Sitzung des Bezirkstags von Niederbayern am vergangenen Dienstag Prof. Dr. Johannes Hamann, Ärztlicher Direktor des Bezirksklinikums Mainkofen.
Strukturen und Prozesse würden genau überprüft werden. Es werde eine externe Untersuchung in Abstimmung mit der Fachaufsicht (Amt für Maßregelvollzug) eingeleitet. Alle Maßnahmen finden dabei in engster Abstimmung mit den weiteren bayerischen Forensiken und in der „Arbeitsgruppe Sicherheit“ des Sozialministeriums statt. Weitreichende Fort- und Weiterbildungskonzepte werden implementiert, heißt es weiterhin vom Bezirk.