4. November 2024
Landkreis LandshutPolizeimeldungen

„Enkeltrickbetrüger“ haben zugeschlagen – Rentnerin übergibt mittleren fünfstelligen Geldbetrag

(pol) Eine 73-jährige Rentnerin aus Altdorf (Landkreis Landshut) wurde am Freitag Opfer einer „Enkelbetrügerin“. Sie verlor einen mittleren fünfstelligen Geldbetrag. Wie kann so etwas passieren? Hat sie keine Angehörigen, die sie immer wieder auf die in den Medien bekanntgegebenen Vorbeugungsmaßnahmen hinweist?

Gegen 10 Uhr vormittags erhielt die Rentnerin einen Anruf ihrer angeblichen Enkelin. Diese gab vor, für einen Hauskauf dringend eine größere Summe Bargeld zu benötigen. In dem Glauben, es würde sich tatsächlich um ihre Enkelin handeln, besorgte die Rentnerin das Geld von ihrer Bank und übergab es kurze Zeit später einer unbekannten Frau.

Zeugen, die am Freitag zwischen 10 Uhr und 13 Uhr verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich des Eglseer Weges gemacht haben, werden gebeten, sich mit der Polizei Landshut, Tel. 0871/9252-0 oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Nahezu täglich gehen bei den Polizeidienststellen in Niederbayern Meldungen betroffener Bürger über Anrufe von sogenannten Enkeltrickbetrügern, falschen Polizeibeamten oder Gewinnversprechen ein. Das Polizeipräsidium Niederbayern möchte mit einer regelmäßigen Öffentlichkeitsarbeit auch über Versuchstaten und Anrufe nicht nur unsere älteren Mitmenschen, sondern auch deren Angehörige, Seniorenverbände und Banken sensibilisieren – sprechen Sie mit Ihren Eltern und Großeltern, mit Ihren Mitgliedern und Kunden über diese perfide Betrugsmasche, durch die nicht selten ältere Bürger um ihre gesamten Ersparnisse gebracht werden.

Für Fragen und wertvolle Tipps im Zusammenhang mit den Phänomenen „Enkeltrick“, „Falsche Polizeibeamte“ oder „Gewinnversprechen“ stehen in den örtlichen Polizeidienststellen, bzw. die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen in Landshut, Straubing und Passau Beamte jederzeit zur Verfügung.

Betroffene sollten schnellstmöglich die Polizei über die 110 verständigen und umgehend Strafanzeige erstatten.