Energetisch modernisieren im Wohneigentum
(djd). Die explodierenden Energiekosten lassen auch die Besitzer von Eigentumswohnungen darüber nachdenken, was sie zur energetischen Verbesserung ihrer Immobilie tun können. Grundsätzlich ist das ebenso sinnvoll wie in einem eigenen Haus, denn Sanierungen und energetische Maßnahmen erhalten oder steigern den Wert und sorgen langfristig für niedrigere Betriebskosten.
Im Unterschied zum Hausbesitzer kann ein Wohnungseigentümer vieles, was aus energetischer Sicht wünschenswert wäre, nicht alleine beauftragen und planen. Denn alles, was die Eigentümergemeinschaft betrifft, muss abgestimmt und gemeinsam beschlossen werden.
Vieles, was sinnvoll ist, können die Eigentümer nur gemeinsam entscheiden
Zu den Maßnahmen, die ein Wohnungsbesitzer eigenständig in Auftrag geben kann, gehört im Prinzip nur das, was in den eigenen vier Wänden bleibt. Innendämmungen, ein Fenstertausch, der das Erscheinungsbild der Fassade nicht verändert, oder der Einbau geregelter Heizkörperthermostate benötigen in der Regel keine Zustimmung. Auch der Austausch alter Einzelöfen, einer veralteten Etagenheizung oder ineffizienter Elektro-Nachtspeicheröfen betrifft nur die eigene Wohnung. Hier ist lediglich darauf zu achten, dass einschlägige Regelwerke und regionale Vorschriften eingehalten werden. Größere Maßnahmen wie eine Dach- oder Fassadendämmung, der Austausch einer Zentralheizung oder der Umstieg auf ein anderes Heizsystem für das ganze Haus sind dagegen in der Eigentümergemeinschaft zu regeln. Denn diese Modernisierungen betreffen alle Wohnungsbesitzer und müssen auch finanziell gemeinsam getragen werden. Welche Beschlussvoraussetzungen gelten, ist in der Gemeinschaftsordnung festgelegt.
Modernisierungscheck fürs Wohneigentum
Da Modernisierungen im Wohneigentum eher komplizierter sind als im Eigenheim, empfehlen Experten wie die Verbraucherschützer des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB), für die Vorbereitung und Durchführung einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Bauherrenberater des BSB beispielsweise können beurteilen, welche Maßnahmen innerhalb der Wohnung sinnvoll und eigenständig durchzuführen sind. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu weitere Informationen und Berateradressen. Sie können auch im Auftrag der Eigentümergemeinschaft das gesamte Gebäude etwa im Rahmen eines Modernisierungschecks unter die Lupe nehmen und Empfehlungen aussprechen, welche Verbesserungen möglich und sinnvoll sind. Wenn Modernisierungen beschlossen sind, können die Berater die Durchführung mit Qualitätskontrollen begleiten. So lassen sich Mängel und Fehler in der Ausführung frühzeitig erkennen und nachbessern.