24. April 2025
Straubing

Einführung von Bewohnerparkplätzen rund um die Straubinger Basilika

Ein Bonbon für die Bewohner rund um die Straubinger Basilika. Ob es etwas hilft, das wird sich erst herausstellen. Ab 1. April sollen für den Bereich Jesuitengasse, In der Bürg, Pfarrplatz, Unterm Rain und Weißgerbergasse/Am Pulverturm probeweise Bewohnerparkplätze eingerichtet werden. Hat das auch für die Anwohner einen Vorteil?

Von Seiten des Rathauses heißt es, das diese Regelung den Anwohnern ermögliche, jeweils werktags von 18 bis 9 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztags bevorrechtigt zu parken. Für andere Verkehrsteilnehmer sei dort in diesen Zeiten das Parken nicht erlaubt.

Einen Bewohnerparkausweis kann erhalten,

  • wer im Geltungsbereich der Bewohnerparkregelung wohnt und dort mit Hauptwohnsitz (bzw. Firmensitz) gemeldet ist, und
  • wer ein Kraftfahrzeug auf seinen Namen zugelassen hat oder wem ein fremdes Kraftfahrzeug nachweislich (z. B. Steuererklärung, Arbeits- oder Leasingvertrag) zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde, und
  • wer nicht über eine Garage oder private Abstellfläche verfügt.

Bei Firmen kann nur der Inhaber bzw. der Geschäftsführer einen Ausweis erhalten. Die Zuteilung ist auf max. einen Ausweis je Anwohner/Firma beschränkt.

Anträge können mit dem entsprechenden Formblatt ab sofort bei der Straßenverkehrsbehörde, Am Hagen 59, 94315 Straubing, gestellt werden. Formulare können auch unter der E-Mail-Adresse strassenverkehr@straubing.de angefordert werden. Bleibt abzuwarten, wie die Anwohner darauf reagieren.