Polizeimeldungen

E-Boards dürfen nicht auf der Straße benutzt werden

(pol/ra) Vor allem Kinder und Jugendliche finden die neumodischen Geschöpfe der Zukunft besonders toll: Hoverboards – auch E-Bords genannt. Nicht nur das diese Mini-Segways durch Gewichtsverlagerung gesteuert werden, sie sehen dabei auch noch sehr stylisch cool aus. Aber dürfen Kinder und Jugendliche Hoverboards überhaupt benutzen oder braucht man einen Führerschein für das Hoverboard fahren?

Lange Zeit war nicht genau geklärt ob man für das Fahren von Hoverboards einen Führerschein benötigt. Das Amtsgericht Düsseldorf hat jetzt entschieden: Für das Segway Fahren braucht man einen Führerschien.

Grund: Die Hoverboards fahren fast alle schneller als 6 km/h und gelten damit als Kraftfahrzeug. Das zieht wiederum nach sich das eine Pflichtversicherung vorliegen muss. Jedoch ist es bislang noch nicht möglich eine Haftpflichtversicherung für das Hoverboard abzuschließen. Damit dürfen die Teile nicht im öffentlichen Verkehr gefahren werden.

Dazu auch ein Hinweis der Polizeiinspektion Dingolfing: Ein E-Board ist ein elektrisch angetriebenes, zweispuriges Rollbrett ohne Lenkstange, auf dem sich eine Person stehend fortbewegen kann. Es besteht aus einer zweirädrigen Achse mit zwei kleinen Plattformen, auf denen der Fahrer steht. Ein E-Board hält sich durch eine elektronisch gesteuerte Antriebsregelung selbst in Balance und wird über Gewichtsverlagerung und die Fußstellung des Benutzers gesteuert. Die Polizei weist darauf hin, dass E-Boards auf öffentlichen Straßen nicht benutzt werden dürfen, auch nicht auf Geh- und Radwegen.

Entsprechend der aktuellen Gesetzeslage kommen beim Fahren mit einem E-Board auf öffentlichen Straßen und Wegen Verstöße wegen Fahren ohne Zulassung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne erforderliche Haftpflichtversicherung in Frage. Gleiches gilt für motorisierte Skateboards.