2. Mai 2025
Landshut

Dringlichkeitsantrag: Keine weitere Verzögerung für eine Bebauung in der Ochsenau

(ra) Bereits im Juli 2017 stellte die SPD-Fraktion im Landshuter Stadtrat einen ersten Antrag, dass für das für Wohnbebauung vorgesehene 20 Hektar große Grundstück in der Ochsenau ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Es sollte nach Auslaufen der 20-jährigen Bindung bereits im Dezember zügig mit einer Bebauung begonnen werden. Doch inzwischen wird von der Stadt eine nochmalige naturschutzfachliche Untersuchung von mindestens zwei Jahren gefordert. Für die SPD ein unmögliches Hinhalten von Bürgern, die vehement nach Wohnraum suchen.

Die Verwaltung hatte sich im Sommer vergangenen Jahres dem Ansinnen der SPD-Fraktion angeschlossen und in der Vormerkung vorgeschlagen, für das Haushaltsjahr 2018 Planungsmittel für die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs zu beantragen und nach Vorliegen einer endgültigen Entscheidung über das sogenannte Grüne Zentrum die konzeptionelle Vorbereitung des Wettbewerbsverfahrens zu tätigen. Mit der Begründung, dass die frühzeitige Aufstellung eines Bebauungsplanes angeblich in den Vertrag eingreifen und Rückzahlungsforderungen auf die Stadt zukommen könnten, wurde der SPD-Antrag mehrheitlich abgelehnt und erste Verzögerungen ausgelöst, obwohl die Verwaltung diese Bedenken eindeutig ausräumt hatte.

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Stadtrat Gerd Steinberger zeigte sich am Sonntag gegenüber Medien über die neuen Entwicklungen keineswegs erfreut: „Nun, da die Entscheidung für das Grüne Zentrum gefallen ist, hätte zügig ein Wettbewerbsverfahren eingeleitet und durchgeführt werden können. Jetzt wird mit neuer Verzögerungstaktik auf einem über 20 Jahre hinweg brach liegendem Grundstück eine nochmalige naturschutzfachliche Untersuchung für mindestens zwei Jahre gefordert. Die Stadt Landshut und vor allem die Bürger lechzen nach Wohnraum – und zwar in allen Stadtteilen, vor allen Dingen nach bezahlbarem Wohnraum.“

Der Wettbewerb wie auch das Aufstellungsverfahren nehmen ohnehin viele Monate in Anspruch und dabei würden auch immer relevante naturschutzfachliche Aspekte untersucht und berücksichtigt. Diese dem Aufstellungsverfahren vorzuschalten sei angesichts des Landshuter Wohnungsmarktes unverantwortlich.

Fraktionsvorsitzende Anja König machte noch einmal deutlich: „Ein solch großes, bereits vor 20 Jahren für eine Wohnbebauung vorgesehene städtische Grundstück, nicht zügig zu nutzen wäre eine fatale Entscheidung. Zumal das zu bebauende Grundstück nur ein Fünfzehntel des Areals ausmacht und 280 Hektar nach wie vor Naturschutzgebiet bleiben.“ Deshalb habe die SPD-Fraktion nun einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, in dem sie fordere, dass von einer weiteren vorgeschalteten naturschutzfachlichen Untersuchung abgesehen und unverzüglich die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit vorgeschaltetem Wettbewerb eingeleitet wird.