Digitalisierung im Straßenverkehr – Der Tachograph im Wandel der Zeit
(ra) Der Tachograph beziehungsweise Fahrtenschreiber blickt bereits auf eine lange Geschichte zurück. Bereits 1835 wurden erste Tachographen in der damals noch jungen Eisenbahn eingesetzt, weil man Unregelmäßigkeiten im Bahnbetrieb besser dokumentieren wollte. Ein gerade für die damalige Zeit äußerst fortschrittlicher Gedanke, wie sich auch aus heutiger Sicht festhalten lässt.
Denn neben der seit 1953 bestehenden gesetzlichen Auflage, Kraftfahrzeuge wie Lkw und Busse mit Fahrtenschreibern auszustatten, spielt die Dokumentation auch im heutigen Betrieb eine wesentliche Rolle. Natürlich bietet die digitale Technik hier deutlich mehr Möglichkeiten. Daher hat der digitale Tachograph die analoge Technik seit ihrer Einführung 2006 nahezu vollständig abgelöst.
Wie funktioniert der digitale Tachograph?
Das digitale System der Fahrzeitenerfassung besteht aus zwei Komponenten: Neben dem im Fahrzeug fest verbauten Kontrollgerät bekommt jeder Fahrer eine individuelle Fahrerkarte. Mit dieser meldet er sich vor jedem Fahrtantritt im Kontrollgerät persönlich an. Nun kann das Gerät die Lenk-, Lade- und Ruhezeiten dem jeweiligen Fahrer exakt zuordnen. Man kann jederzeit die Fahrerkarte auslesen und dabei wertvolle Informationen erhalten. Zusätzlich zu den genannten Zeiten registriert das Kontrollgerät die Fahrtstrecken und die gefahrenen Geschwindigkeiten. Diese Daten können bei jeder Kontrolle, etwa durch die Polizei oder das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) über die Fahrerkarte jederzeit ausgelesen werden. Somit ist neben der klassischen Verkehrskontrolle auch eine digitale Kontrolle des Fahrverhaltens sowie des Einhaltens gesetzlich vorgeschriebener Lenk- und Ruhezeiten möglich. Anbieter wie Fleetgo liefern die Software für diese Systeme.
Weitere Pflichten des Fahrers beziehungsweise Unternehmers
Die Pflicht des Fahrers hört nicht mit der vorschriftsmäßigen Verwendung des digitalen Fahrtenschreibers auf. Fahrer beziehungsweise Unternehmer sind darüber hinaus verpflichtet, die Daten des digitalen Fahrtenschreibers regelmäßig auszulesen, zu archivieren und auf etwaige Verstöße hin zu überprüfen. Im Rahmen der Dokumentationspflichten lassen sich so gefahrene Strecken auch im Nachhinein exakt einem Fahrzeug und dessen Fahrer zuweisen. Die Pflichten sind klar definiert und eine Zuwiderhandlung kann teuer werden:
Alle auf Tachographen gespeicherte Daten müssen laut deutscher Vorschrift mindestens alle 90 Tage ausgelesen und dokumentiert werden. Die auf europäischen Fahrerkarten erfassten Daten müssen mindestens alle 28 Tage, in Irland sogar alle 21 Tage ausgelesen werden. Wer seiner Verpflichtung nicht nachkommt, die Daten auszulesen und fristgerecht an den Arbeitgeber zu übermitteln, muss eine Geldbuße von bis zu 750 Euro zahlen. Der Arbeitgeber zahlt für fehlende Archivdaten pro Verstoß je 24 Stunden sogar bis zu 1.000 Euro Bußgeld.
Wie werden digitale Fahrtenschreiber ausgelesen?
Bei den digitalen Fahrtenschreibern der ersten Generation war das Auslesen ein vergleichsweise umständliches Unterfangen. Seit dem 15. Juni 2019 werden nur noch sogenannte Smart-Tachographen installiert, die den Umgang deutlich vereinfachen. Hierbei gibt es vier unterschiedliche Systeme, die je nach Hersteller im Fahrzeug eingesetzt werden.
Der Downloadkey erinnert an einen USB-Stick und lässt sich ähnlich wie ein solcher verwenden. Man schließt ihn an das Kontrollgerät an, lädt die Fahrerdaten manuell herunter und überträgt sie anschließend via USB auf den Computer.
Das Chipkartenlesegerät funktioniert ähnlich wie das Gerät, mit dem man beim Homebanking seine EC-Karte ausliest. Da es nur die Daten der Fahrerkarte ausliest, nicht jedoch die auf dem Kontrollgerät gespeicherten Informationen, ist es oft nur ein Element des Downloadkeys.
Die Black Box kennt man namentlich von der Verwendung im Flugzeug. Auch im Fahrzeug zeichnet sie sämtliche Standort- und Bewegungsinformationen des Fahrzeugs auf. Auch Informationen zur Motorsteuerung sowie die Möglichkeit der Fahrzeugortung via GPS und GPRS werden durch die Black Box ermöglicht. Dies ist etwa in Wert- oder Geldtransporten längst gängiger Standard, um die Sicherheit zu erhöhen und etwaige Straftaten im Nachgang besser nachvollziehen und verfolgen zu können.
Das Downloadterminal schließlich ist eine Art Handgerät zum Auslesen von Fahrerkarte und Kontrollgerät. Zumeist wird es in der Fahrerkabine platziert und kann die erfassten Daten anschließend per LAN oder USB auf den Computer übertragen.