24. Oktober 2024
Straubing

Quarantäne weiterhin 10 Tage – Alkoholverbot in der Innenstadt

(ra) Die Stadt Straubing hat am Donnerstag ihre Allgemeinverfügung vom 2. November verlängert. Die Quarantänedauer für enge Kontaktpersonen beträgt im Stadtgebiet damit weiterhin zehn Tage. Eine vorherige Freitestung ist nicht möglich. Außerdem gibt es Teilen der Innenstadt ein Alkoholverbot auf offenen Straßen.

Die am Mittwoch in Kraft getretene 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht ein Verbot des Konsums von Alkohol für öffentliche Bereiche vor, in denen sich Menschen auf engem Raum aufhalten. Für die Stadt Straubing wird der Geltungsbereich für diese Regelung für folgende Straßen (in alphabetischer Reihenfolge) festgelegt: Am Platzl, Aprilgasse, Bahnhofplatz (Vorplatz), Bahnhofstraße, Bernauergasse, Flurlgasse, Fraunhoferstraße, Jakobsgasse, Koppgasse, Ludwigsplatz, Oberer-Thor-Platz, Ottogasse, Rosengasse, Schmidlgasse, Steinergasse, Steiner-Thor-Platz, Stetthaimerplatz, Theresienplatz und Viktualienmarkt.

Werbung

Beide hierzu ergangenen Allgemeinverfügungen sind im Amtsblatt der Stadt Straubing (66. Ausgabe vom 25.11.2021, auch online abrufbar) und per Aushang an der Amtstafel (Rathaus, Eingang Seminargasse) veröffentlicht.

Die Stadt Straubing weist zudem darauf hin, dass bei gastronomischen Angeboten im Außenbereich die allgemeinen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gelten. Diese dürfen sich im privaten und im öffentlichen Raum nur noch mit Personen des eigenen und eines weiteren Hausstands treffen, solange dabei die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird.