29. April 2025
Landkreis LandshutLandkreis Straubing-BogenLandshutStraubing

Die Vogelgrippe erreicht jetzt auch Niederbayern

(ra) In Bayern wurde am Freitag eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Die Fälle von gefundenen Vögeln, bei denen der Erreger H5N8 nachgewiesen wurde, sind gestiegen. Angefangen am Bodensee, entdeckt in Nordrhein-Westfalen, wird der erste Fall nun auch im Landkreis Landshut angenommen. Bayern hat reagiert und am Freitagnachmittag auch auch die Stadt Straubing haben deshalb ab sofort ihre Tiere aufzustallen.

Und es geht weiter: Die Schutzvorkehrungen zur Eindämmung der Vogelgrippe in Deutschland werden ausgeweitet. Von Montag an müssen auch kleinere Betriebe Sicherheitsmaßnahmen treffen. Dann tritt eine Eilverordnung von Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) in Kraft.

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Verdacht auf Vogelgrippe im Landkreis Landshut

Geflügelhalter in der Stadt Straubing haben ab sofort ihre Tiere aufzustallen

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Eine bundesweite Stallpflicht bedeutet die Verordnung nicht, über sie soll erst nach einer neuen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) mit seinem nationalen Referenzlabor in den nächsten Tagen entschieden werden.

Konkret geht es bei der von Montag an geltenden Eilverordnung etwa darum, keine Unbefugten in die Ställe zu lassen. Tierhalter müssen Schutzkleidung tragen und Hände sowie Stiefel desinfizieren können. Bisher gelten die Vorgaben nur für Betriebe mit mehr als 1000 Tieren. Je nach Risikolage können die Länder weitere Maßnahmen anordnen.