Geflügelhalter in der Stadt Straubing haben deshalb ab sofort ihre Tiere aufzustallen
(ra) Das Risiko einer Seucheneinschleppung ist derzeit nach einer Risikoanalyse des Friedrich-Löffler-Instituts sehr hoch. Die aktuellen Befunde lassen befürchten, dass es sich in Bayern nicht nur um ein lokal begrenztes Geschehen an den größeren südbayerischen Seen handelt. Aus diesem Grund wurde heute eine Allgemeinverfügung erlassen, um ein unnötiges Risiko für das Hausgeflügel zu vermeiden.
Alle Geflügelhalter in der Stadt Straubing haben deshalb ab sofort ihre Tiere aufzustallen.
Aufstallung bedeutet, dass die Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einem Dach gehalten werden. Zudem darf ein seitliches Eindringen von Wildvögeln nicht möglich sein. Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen müssen mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion versehen sein. Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands dürfen nicht freigelassen werden.
Alle Geflügelhalter in der Stadt Straubing, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Amt für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen anzuzeigen.
Für den Menschen besteht nach derzeitigen Erkenntnissen keine Gefahr. Geflügel und Eier können weiterhin ohne Einschränkung gekauft und verzehrt werden. Diese Lebensmittel sollen wie sonst auch stets gut erhitzt und durchgegart werden.
Wer in der Nähe von Seen und Flüssen einen toten Wildvogel findet, sollte sich an das Amt für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Tel. 09421/944-253 wenden.