Die entscheidende Frage: Gibt es einen Radldieb mit Reue?
(ra) Was muss das für ein Radldieb sein, der am Montagnachmittag in Straubing ein Fahrrad klaut und sein Diebesgut dann einen Tag später auf dem Vorplatz der Polizei wieder ordnungsgemäß abstellt – ein von Reue geplagter Täter?
Welch traurige Szene: Die 51-jährige Besitzerin eines Fahrrad stellt ihr unmotorisiertes Vehicle am Montag gegen 17.30 Uhr vor einer Bank in der Ittlinger Straße ab. Kurze Zeit später traute sie ihren Augen nicht. Sie musste mit ansehen, wie ein Unbekannter ihr Fahrrad nahm und damit wegradelte. Die Frau lief dem Mann zwar noch hinterher, konnte ihn jedoch nicht mehr einholen.
Ein zufällig vorbeikommender Streifenwagen der Polizeiinspektion Straubing wurde von der Geschädigten angehalten und sie erzählte den Beamten von dem eben vorgefallenen Diebstahl. Die daraufhin sofort eingeleitete Fahndung blieb trotz der kurzen Zeitfolge leider ohne Erfolg.
Als die gleichen Beamten am nächsten Morgen wieder an der Wache erschienen, staunten sie nicht schlecht. Das am Vortag gestohlene Fahrrad der 51-Jährigen stand, mit dem Schloss der Besitzerin ordnungsgemäß versperrt, vor der Polizeiinspektion Straubing. Ob den unbekannten Täter das Gewissen plagte und er das Rad bewusst dort abgestellt hat, ist nicht bekannt. Auf alle Fälle freute sich die Besitzerin, dass sie ihr Velo wie zurückerhalten hat.