Die Autoversicherung vergleichen und Geld sparen
(ra) Jeder, der in Deutschland ein Auto fahren möchte, der muss auch eine Autoversicherung haben. Streng genommen handelt es sich dabei nicht nur um eine einzige Versicherung, sondern um mehrere verschiedene Versicherungen. Während die Haftpflichtversicherung für das Auto eine sogenannte Pflichtversicherung ist, handelt es sich bei der Voll- und bei der Teilkaskoversicherung um Versicherungen auf freiwilliger Basis. Freiwillig abgeschlossen wird auch die nicht so verbreitete Insassenversicherung.
Wofür kommt die Haftpflichtversicherung auf?
Ohne die Haftpflichtversicherung ist ein Auto gar nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Kommt es zu einem Unfall, dann übernimmt die gesetzliche Haftpflichtversicherung alle Schäden, die der Versicherungsnehmer verursacht hat. Unterschieden wird dabei nach Vermögensschäden, Personenschäden und Sachschäden. Ein Fall, der immer wieder auftritt, ist, wenn der Versicherte einen Unfall verursacht und dabei ein anderer Verkehrsteilnehmer verletzt oder sein Auto beschädigt wird. Die Haftpflichtversicherung übernimmt dann die Kosten, aber sie schützt den Versicherten auch vor den Ansprüchen, die Dritte haben können, die nicht berechtigt sind.

Was leisten die Teilkaskoversicherungen?
Während die Haftpflichtversicherung Pflicht ist, ist niemand gezwungen, eine Kaskoversicherung abzuschließen. Sinnvoller ist es aber, eine solche Versicherung zu haben, denn eine Kaskoversicherung kommt unter anderem für die Schäden auf, die am eigenen Auto entstehen. Eine Teilkaskoversicherung bezahlt die Schäden, die bei Unwettern mit Hagel und Gewitter entstehen, und kommt für Schäden nach einem Einbruch oder bei einem Diebstahl des Wagens auf. Kommt es zu einem Unfall mit sogenanntem Haarwild, also einem Reh, einem Hirsch oder einem Wildschwein, dann ist die Teilkaskoversicherung ebenfalls zuständig. Das gilt auch bei Marderbissen oder bei einer vom Steinschlag beschädigten Scheibe.

Vollkaskoversicherung – der bessere Schutz
Wer einen weiterführenden Schutz möchte, der sollte eine Vollkaskoversicherung abschließen. Die Vollkaskoversicherung kommt auch dann für den Schaden am Auto auf, wenn dieser durch Vandalismus oder durch mutwillige Zerstörung entstanden ist. Wenn nicht strafmündige Kinder das Auto beschädigen, dann reguliert die Vollkaskoversicherung den Schaden. Selbst wenn der Wagen vom Versicherungsnehmer durch schuldhaftes Handeln beschädigt wurde, ist das ein Fall für die Vollkaskoversicherung. Allerdings zahlt die Versicherung nicht, wenn eine grobe Fahrlässigkeit oder aber Vorsatz vorliegt.
Die Autoversicherungen vergleichen und sparen
Wie bei jeder anderen Versicherung, so lässt sich auch bei den Autoversicherungen viel Geld sparen, wenn die Tarife miteinander verglichen werden. Vergleichen und wechseln ist in Deutschland offenbar im Trend, denn über zwei Millionen Kunden haben alleine 2016 der alten Versicherung den Rücken gekehrt und sind zu einem neuen Anbieter gewechselt. Der Konkurrenzkampf unter den Versicherungen ist entsprechend hart und jeder muss etwas einfallen lassen, um Kunden für sich zu gewinnen. Leider ist die billigste Versicherungsprämie nicht unbedingt die günstigste Prämie. Wichtig ist es, bei einem Wechseln nicht nur auf den Preis zu achten, sondern vor allem auf die Leistungen zu schauen. Alle, die nur auf den Tarif achten, laufen Gefahr, dass Risiken eventuell nicht ausreichend abgedeckt sind. Wer es sich einfach machen will, der schaut auf die Seite von verivox.de, denn dort lassen sich die Preise und Leistungen der Versicherungen einfach miteinander vergleichen.

Die Autoversicherung richtig kündigen
Wer seine Autoversicherung kündigen möchte, der muss einige grundlegende Dinge beachten. In der Regel bindet die Versicherung den Autobesitzer für die Dauer von einem Jahr an sich, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Gekündigt werden kann dann immer einen Monat vor Ablauf, also im November, auch ohne dafür einen Grund zu nennen. Eine Autoversicherung muss immer schriftlich gekündigt werden, eine Mail oder ein Anruf bei der Versicherung reichen leider nicht aus. Wer auf Nummer sicher gehen will, der verschickt die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, denn dann kann nichts mehr schiefgehen. Sollte die Versicherung jedoch auf die Idee kommen, die Prämien zu erhöhen, dann hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Das ist auch dann der Fall, wenn es einen Unfall gegeben hat.