19. April 2025
Landshut

Bundesministerin enttäuscht beim Berufsbildungsgesetz auf ganzer Linie

(ra) Seit dem Referentenentwurf Ende Dezember vergangenen Jahres, sind über fünf Monate vergangen. Fünf Monate in denen das Bundesministerium für Bildung und Forschung es verpasste, substantielle Verbesserungen für Auszubildende in den Gesetzesentwurf einzuarbeiten. „Anscheinend wurde fünf Monate lang nur Däumchen gedreht“ so der DGB-Jugendsekretär für Niederbayern Martin Birkner am Donnerstag gegenüber Medien.

Die Jugend des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB-Jugend) begrüßt die Einführung der Mindestausbildungsvergütung. „Wir haben für diese untere Haltelinie hart gekämpft und es ist unser Erfolg, dass das Thema gesetzt wurde und nun mehr Gerechtigkeit für Auszubildende hergestellt wird.“ so Birkner. Allerdings ist die Gewerkschaftsjugend mit der vorgeschlagenen Höhe von 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr überhaupt nicht einverstanden. Sie fordert weiterhin 80 Prozent der tariflichen Durchschnittsvergütung für alle. Das wären in diesem Jahr 660 Euro im ersten Ausbildungsjahr.

„Von unserem Modell würden sofort 126.749 Jugendliche und damit 10,6 Prozent der Auszubildenden profitieren.“, sagt der IG Metall Jugendsachbearbeiter Raphael Hoschkara „Wer heute nicht zahlen will, darf morgen nicht über Fachkräftemangel jammern!“, so Hoschkara weiter.

Für die DGB-Jugend ist die Mindestausbildungsvergütung nur ein Teil des Gesamtpaketes. Gleichbedeutend mit der Ausweitung des Geltungsbereichs des Berufsbildungsgesetzes auf die Praxisphasen Dual Studierender, der bezahlten Freistellung von Prüferinnen und Prüfern, der Lehr- und Lernmittelfreihet sowie der Durchlässigkeit in der Berufsausbildung.

Für über 100.000 Dual Studierende greifen weder die gesetzlichen Schutzbestimmungen noch die Eignungs- und Qualitätskriterien der dualen Berufsausbildung. Es fehlen einheitliche Mindeststandards für die Betreuung im Betrieb, ein Vergütungsanspruch sowie Regelungen bezogen auf die betriebliche Studien- und Einsatzplanung. Hoschkara, sieht im Berufsbildungsgesetz die beste Möglichkeit, um die Qualität der betrieblichen Praxisphasen im Studium abzusichern.

Auch das Problem mit der Besetzung der Prüfungsausschüsse lässt das unionsgeführte Ministerium ungelöst. Der langjährige, ehrenamtliche Prüfer, Reinhard Böckl, fordert die Stärkung des Ehrenamtes: „Auch ein Feuerwehrmann bekommt sein Einkommen weiterhin ausgezahlt, wenn er sich für das Wohl der Gesellschaft einsetzt. Warum sollte das nicht auch eine Prüferin bekommen, die die Facharbeiter von morgen auf Herz und Nieren prüft. Verrichtet sie etwa keinen Dienst für die Gesellschaft?“ fragt Böckl.

Die DGB-Jugend fordert beim Berufsbildungsgesetz nachzulegen und ist sich sicher im Bundestag Verbündete zu finden. „So einfach lassen wir den Gesetzesentwurf nicht passieren. Wir fordern ganz klar, macht es jetzt, macht es richtig und macht es für alle Auszubildenden und Dual Studierenden“ so Birkner abschließend.