Bund und Freistaat unterstützen bei Flüchtlingsunterbringung nach Kräften
(ra) Bundestagsabgeordneter Florian Oßner und Landtagsabgeordneter Florian Hölzl sprechen in einer gemeinsamen Presseveröffentlichung vom Mittwoch davon, dass Bund und Land die kommunalen Gebietskörperschaften nach Kräften bei der Flüchtlingsbeherbergung unterstützen: „Nach der letzten Kreisausschusssitzung, im Rahmen derer die Jahresrechnung 2016 vorgelegt worden ist, steht fest, dass Bund und Land auch im Landkreis Landshut alle Kosten für Unterkunft, Lebensunterhalt und medizinische Versorgung der nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anspruchsberechtigten Personen tragen.“
Im zurückliegenden Jahr beliefen sich die durch den Landkreis im einschlägigen Haushaltsabschnitt getätigten Ausgaben auf knapp 7,4 Millionen Euro. Die staatlichen Erstattungsleistungen betrugen im Betrachtungszeitraum rund 10,4 Millionen Euro. Der Überschuss von gut 3 Millionen Euro gleicht den in den Vorjahren zu Buche geschlagenen Fehlbetrag aus.

Für CSU-Kreisvorsitzenden Florian Oßner bestätigte sich mit den vorgelegten Zahlen die bereits mehrfach im Vorfeld geäußerte Klarstellung seitens der CSU: Der Bund kommt seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Unterstützung der Kommunen im Bereich der Asylkosten nach. „Die immer wieder in der Öffentlichkeit geäußerte Anschuldigung, der Bund lasse die Kommunen im Regen stehen, hat sich definitiv nicht bestätigt. Ganz im Gegenteil haben wir nicht nur unsere Zusagen 1:1 eingehalten, sondern sogar überkompensiert,“ stellte der Bundestagsabgeordnete fest. Denn der Landkreis habe im Bereich der Asylkosten im Jahr 2016 sogar einen Überschuss von über drei Millionen Euro verbuchen können. „Ein für alle Mal muss nun endlich das Schwarze-Peter-Spiel in Richtung Berlin aufhören – denn der Bund investiert darüber hinaus massiv in unsere Region, zum Beispiel im Breitbandausbau und in die Infrastruktur“, so der Verkehrspolitiker Oßner.
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„Im Unterschied zu anderen Bundesländern werden die den bayerischen Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen entstehenden Kosten hierzulande spitz abgerechnet. Wie das Beispiel des Landkreises Landshut zeigt, führt dies zu einer 100-prozentigen staatlichen Kostentragung“, so Hölzl, MdL. Der „Löwenanteil“ der staatlichen Erstattungen stammt, wie Oßner, MdB informiert, aus dem Finanzsäckel von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble: „Der Bund greift den Kommunen mittelbar kräftig unter die Arme, indem er den Ländern eine Monatspauschale von 670 Euro je Asylbewerber zur Verfügung stellt.“
Weiter berichtet Oßner, dass der Bund von 2016 – 2018 auch die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte übernimmt. Im Jahr 2016 wurden zu diesem Zweck 400 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Hölzl, der dem insoweit zuständigen Landtagsausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration angehört, hat die in diesem Zusammenhang formulierte Forderung, die Bundesgelder nicht nur pauschal, sondern auf Basis des tatsächlichen Kostenanfalls an die Kommunen weiterzuleiten, aufgegriffen und in München zum Thema gemacht: „Ab diesem Jahr wird man der berechtigten Forderung vieler Kommunalpolitiker aus dem Landkreis Landshut nachkommen.
[the_ad id=“3948″]Der tatsächliche flüchtlingsbedingte Mehraufwand für Unterkunft und Heizung wird zum Maßstab staatlicher Erstattungsleistungen gemacht werden.“ Besonders heben die beiden Politiker hervor, dass der Staat auch vollumfänglich für die von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen verursachten Jugendhilfekosten aufkommt. Allein im Jahr 2016 beliefen sich die bayernweit erstatteten Jugendhilfekosten auf 283 Millionen Euro. Auch insoweit handelt es sich um eine Gemeinschaftsleistung von Bund und Land, stellt der Bund dem Land doch jährlich rund 54 Millionen Euro zur Versorgung unbegleiteter Minderjähriger zur Verfügung.
„Zur Entlastung der Bezirkskassen stellt der Freistaat im Doppelhaushalt 2017/2018 für die vormals unbegleiteten Minderjährigen, die volljährig wurden, aber nach wie vor einen Jugendhilfebedarf haben, 112 Millionen Euro bereit“, ergänzt Hölzl. „Wir sind uns dessen bewusst, dass die Kommunen trotz der vielfältigen staatlichen Erstattungsleistungen, vor allem auch im personellen Bereich, Gewaltiges leisten“, so die beiden Abgeordneten. „Um dem flüchtlingsbedingten Anstieg bei den Personal- und Sachkosten Rechnung zu tragen, hat der Freistaat die Finanzzuweisungen zur Deckung des sachlichen und personellen Verwaltungsaufwands an die kreisangehörigen Gemeinden und an die Landkreise um 1,15 Euro auf 17,85 Euro je Einwohner angehoben.
Die Einwohnerpauschale der kreisfreien Städte erhöht sich entsprechend um 2,30 Euro auf 35,70 Euro“, erklärt Hölzl. Daneben werden den Landkreisen die von den Landratsämtern festgesetzten Gebühren und Auslagen überlassen sowie nach Bedarf und Möglichkeit auch zusätzliches staatliches Personal zugewiesen. „Mittel- und langfristig kann nur eine dauerhafte Begrenzung der Zuwanderung und die Arbeitsmarktintegration der Bleibeberechtigten zur Entlastung öffentlicher Kassen führen“, so das gemeinsame Credo der Politiker. In Sachen Integration in das Arbeitsleben stellt sich die Ist-Situation wie folgt dar: Bis Ende 2016 wurde bayernweit rund 60.500 Geflüchteten ein Praktika-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz verschafft.