PolizeimeldungenStraubing

Betrunkener behindert Polizeistreife bei Verkehrsüberwachung

(pol) Im Rahmen des Blitzer-Marathons behinderte in der Nacht zum Donnerstag in Straubing ein betrunkener Mann die polizeilichen Maßnahmen. Er randalierte und verweigerte den Beamten seinen Namen zu nennen. Er konnte einem nächtlichen Aufenthalt in der Ausnüchterungszelle der Polizeiwache entgehen. Aber einer Anzeige wird er nicht entgehen.

Die Beamten hatten in der Zeit zwischen 21 Uhr und 1 Uhr die Verkehrsteilnehmer in der Ittlinger Straße per Lasermessung überprüft. Um die Funktionstüchtigkeit des Gerätes zu prüfen wurde dazu ein etwa 50 mal 50 Zentimeter großes Reflektorschild auf einem Stativ verwendet, das in diesem Fall seitlich am Gehweg abgestellt werden musste. Gegen 23.45 Uhr ging ein 27-jähriger Mann auf dem Gehweg entlang und stieß aufgrund seiner Alkoholisierung gegen dieses Schild.

Von den eingesetzten Beamten angesprochen soll der Mann sofort aggressiv reagiert haben. Außerdem hätte er es verweigert, seinen Namen zu nennen. Daraufhin hätten ihm die Beamten nach deren Angaben daraufhin einen Platzverweis erteilt.

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Kurze Zeit später soll der 27-Jährige jedoch wieder zurückgekehrt sein und gegen das Reflektorschild getreten haben. Da der Mann jetzt noch aggressiver geworden sei, hatten die Beamten abermals ihre Verkehrsüberwachung unterbrechen müssen. Dem Polizeibericht zufolge heißt es: Aufgrund seines Verhaltens mussten die Beamten den Mann am Boden fixieren und fesseln. Der alkoholisierte 27-Jährige weigerte sich weiterhin seine Personalien anzugeben, weshalb er nach seinen Ausweispapieren durchsucht wurde.

Um einen nächtlichen Aufenthalt in der Ausnüchterungszelle zu vermeiden, wurde der Mann auf der Wache seinem Vater übergeben. Nach ersten Überprüfungen wurde weder das Reflektorschild, noch das dazugehörige Stativ beschädigt. Dennoch erwartet den 27-Jährigen eine Anzeige nach dem Ortswidrigkeitsgesetz, weil er sich weigerte seinen Namen anzugeben. Zudem prüft die Polizei, ihm die Kosten für das Einschreiten der Beamten aufzuerlegen.