Beruflich und privat gut geschützt: Die Unfallversicherung
(ra). Jeden Tag passieren unzählige Unfälle, sei es zuhause, beim Sport, auf der Arbeit oder im Straßenverkehr. Was eine Unfallversicherung leisten kann und was beim Abschluss einer Police zu beachten ist, wollen wir uns einmal näher ansehen.
Wann greift eine Unfallversicherung?
Unfallversicherungen greifen immer dann, wenn es um Kosten geht, die durch einen Unfall an der eigenen Person und eventuell mitversicherten Personen entstehen. Dabei ist es unerheblich, wer den Unfall verursacht hat. Kosten nach sich ziehen können die Erstversorgung beim Arzt oder im Krankenhaus, Krankentransporte, Heil- oder Rehabilitationsmaßnahmen, aber auch mit dem Unfall verbundene Folgekosten. Darunter fallen z. B. die Zahlung eines Pflege- oder Übergangsgeldes bei Berufsunfähigkeit und branchenbedingte Umschulungskosten. Auch eine Versehrtenrente oder Sterbegeld für Angehörige können über eine Unfallversicherung abgedeckt werden.
Der Leistungsumfang der Unfallversicherung ist grundsätzlich abhängig vom jeweiligen Versicherungsinstitut, weshalb es sich lohnt, online zu vergleichen. Wichtig zu wissen: Bei Unfällen, bei denen Dritte zu Schaden kommen, springt die Haftpflichtversicherung ein. Allerdings gibt es eine Besonderheit bei Unfällen durch Eigenverschulden, bei denen man selbst zu Schaden kommt und deren Folgen somit nicht über die Haftpflicht gedeckt sind. Je nach Versicherungsfall und Leistungsspektrum könnten Regressforderungen seitens des Versicherungsträgers entstehen. Man sollte sich vor Vertragsabschluss also ganz genau über die enthaltenen Versicherungsleistungen informieren.
Gesetzliche und private Unfallversicherung
In Deutschland unterscheidet man zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung, wie es dieser Artikel der Naspa erläutert. Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Arbeitnehmer gegen Unfälle ab, die im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Auch Berufskrankheiten sind versichert, unterliegen aber bestimmten Bedingungen.
Die private Unfallversicherung hingegen greift bei Unfällen außerhalb des Arbeitsverhältnisses, also z. B. bei Unfällen im Haushalt oder beim Sport. Darüber hinaus schützt sie bei langen beruflichen Ausfallzeiten. Sie hat ein ganz ähnliches Leistungsspektrum wie die gesetzliche Unfallversicherung, ist jedoch durch Zusatzleistungen erweiterbar. Anders als die Betriebsversicherung ist sie nicht auf ein bestimmtes Land oder einen bestimmten Zeitrahmen beschränkt, sondern gilt weltweit und zu jeder Zeit. Zusätzliche Leistungen, die mitversichert werden können, sind beispielsweise:
- Sofortleistungen bei schweren Verletzungen
- Bergungskosten
- Kosmetische Eingriffe
- Tod durch Unfall
Da das Angebot sehr groß und die Versicherungsmöglichkeiten äußerst vielfältig sind, sollte man sich unbedingt Zeit für einen Vergleich nehmen, denn auch hier gilt: Teuer muss nicht unbedingt besser sein.