Bayerische Sportjugend bietet Zuschüsse für Sportvereine an
(ra) Sportvereine die Jugendarbeit betreiben und für den Zeitraum bis 30. April 2025 eine Jugendbildungsmaßnahme (Jubi) oder eine Fortbildung für Jugendleiter (AEJ) durchführen wollen, können dafür bei der Bayerischen Sportjugend Zuschüsse beantragen. Hierzu gibt es für das neue Kontingentjahr 2024/25 Neuerungen, die beachtet werden müssen.
Für Jugendbildungsmaßnahmen (Jubi) ist online die Voranmeldung unter www.bsj.org bis 31. März zu stellen. Diese Webseite enthält weiterführende Informationen. Eine formlose Mitteilung einer geplanten Maßnahme wird von der Vorsitzenden der BSJ im Kreis Straubing-Bogen Margarete Probst-Biendl per Email an bsj.kjl.straubing@gmx.de erbeten. Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen (AEJ) können bis 26. April formlos bei der BSJ Kreis Straubing (bsj.kjl.straubing@gmx.de) beantragt werden. Fragen zum Thema können an diese E-Mail gerichtet werden.