Landkreis Straubing-Bogen

Austausch von Spielgeräten im Gemeindebereich Konzell kann sich noch verzögern

(ra) Die Kinder von Konzell und Kasparzell dürften noch länger auf ihre Spielgeräte warten. Bei der Prüfung der Spielplätze hatte eine Fachfirma teils erhebliche Mängel festgestellt. Deshalb sind diese gänzlich entfernt worden. Der Gemeinderat beschloss am Mittwoch, dass für Konzell ein Spielturm und eine Wippe sowie für Kasparzell eine Rutsche und eine Wippe angeschafft werden. Durch die langen Lieferzeiten kann die Aufstellung im laufenden Jahr nicht sicher in Aussicht gestellt werden.

„Mit der Neugestaltung der vorhandenen Spielplätze befasst sich der Gemeinderat bereits seit zwei Jahren“, informierte Geschäftsleiterin Sonja Zankl. In diesem Zeitraum seien bereits verschiedene Geräte in Kasparzell, Gossersdorf und Denkzell angeschafft worden. Bei der Prüfung der Spielplätze habe eine Fachfirma im letzten Jahr teils erhebliche Mängel an den übrigen Geräten festgestellt. Nach ausgiebiger Diskussion beschloss das Gremium, für Konzell einen Spielturm und eine Wippe sowie für Kasparzell eine Rutsche und eine Wippe zu beschaffen.

Zahlreiche bauliche Angelegenheiten dominierten die Sitzung des Gemeinderats. Zeitlich aufwendig gestaltete sich vor allem die Beratung zur Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet Streifenau durch ein Deckblatt. Einwände der Fachstellen und die entsprechenden Abwägungsvorschläge wurden durch Diplomingenieur Martin Mühlbauer vom Ingenieurbüro Brandl & Preischl vorzutragen. Zur Sache informierte Bürgermeister Fritz Fuchs, im Vorfeld hätte bereits ein Termin im Rathaus und im Landratsamt stattgefunden. Inzwischen gebe es dadurch eine Einigung der Beteiligten. Wie Mühlbauer ausführte, werden durch die Änderung des Bebauungsplanes, welche sich nur auf das Firmengelände von Bischof und Klein bezieht, die Baugrenzen erweitert und die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 auf 0,88 erweitert. Die dafür geforderten Ausgleichsflächen stünden inzwischen zur Verfügung, sodass die Genehmigung zugesagt sei. Der Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen wurde einstimmig gefasst. Verschiedenen „normale“ Bauvorhaben war schon vorhergehend das gemeindliche Einvernehmen erteilt worden.

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Zum Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Haid und Auggenbach schilderte Geschäftsleiterin Sonja Zankl detailliert den Sachverhalt. Die Antragstellerin möchte ihr Bauvorhaben mit einem Walmdach verwirklichen, was der Bebauungsplan aus den 80er Jahren aber nicht zulasse. Vorab geführte Gespräche mit dem Landratsamt hätten ergeben, dass eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht möglich sei. Nur über die Aufhebung oder Änderung des Bebauungsplanes durch ein Deckblatt sei das zu erreichen. Nach ausgiebiger Diskussion über die verschiedenen Aspekte stimmte der Gemeinderat einem Deckblatt bei Kostenübernahme der Antragstellerin zu.

Dem Antrag auf Errichtung eines Verkehrsspiegels bei Haid 1 soll vorerst durch Aufbringung eines Markierungsstreifens auf der Fahrbahn entgegengekommen werden. Das Anliegen auf Einzäunung des Regenrückhaltebeckens in Haid II fand dagegen keine Zustimmung. Die Sorgen von Eltern seien zwar durchaus verständlich. Die Ortseinsicht habe aber ergeben, dass ein sehr flaches Ufer vorliege. Auch die weiteren Regenrückhaltebecken in der Gemeinde seien nicht eingezäunt wie andere Gewässer auch. In anderen Gemeinden werde zumeist in gleicher Weise verfahren.

Die Ergebnisse der Kanal-TV-Befahrung im alten Ort Konzell stellte Geschäftsleiterin Sonja Zankl vor. Durch das Einsetzen eines Roboters könnten die meisten Schäden behoben werden. Nur beim Zebrastreifen sei eine offene Bauweise erforderlich, wobei die Staatsstraße voraussichtlich nicht tangiert werde. Der Gemeinderat zeigte sich auch einverstanden, zusätzlich die Beauftragung einer „hydrodynamischen Überrechnung“ zu erwägen. Damit könnten Probleme der Überlastung des Kanalnetzes bei Starkregenereignisse wie in Irlberg eventuell gelöst werden.