Aus Plastik wird nie Kompost – Biotonnen werden kontrolliert
(ra) „Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen.“ Anders als bei Aschenputtel ist das Sortieren von Bioabfall eigentlich ganz einfach. Bananenschalen und Kaffeesatz, wie sie in der Küche anfallen, sind die Guten und gehören in die Biotonne. Plastiktüten, Verpackungen und Asche dagegen sind die Schlechten.
Weil in der Biotonne das Durcheinander zunimmt, startet der Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land (ZAW-SR) eine Informationskampagne: Was darf hinein, damit hochqualitativer Kompost herauskommt? Am Stand auf der Ostbayernschau Halle 13 können Bürger Fragen zu Zweifelsfällen stellen.

Es landen immer mehr Abfälle in der Biotonne, die nicht hineingehören: Plastik, Steine und Restmüll sind Beispiele für häufige Störenfriede. Diese Entwicklung bereitet dem ZAW-SR Kopfzerbrechen. Zum einen entstehen enorme Kosten: Allein für die Entsorgung des aussortierten Materials müssen die Gebührenzahler im Jahr über 200.000 Euro zahlen. Zum anderen bereitet die Verwertung von Bioabfall zu Kompost große Probleme.
Diese unbefriedigende Situation möchte der ZAW-SR nun ändern. Im Mittelpunkt der Aktion „Aus Plastik wird nie Kompost“ steht die Information der Bürger, was in die Biotonne hinein gehört und was nicht. Gleichzeitig kündigt der ZAW-SR Kontrollen an. Am Telefon des Kundenservices (09421/9902-44) werden Fragen beantwortet.
In die Biotonne hinein dürfen beispielsweise Reste vom Gemüseputzen, Obstreste, gebrauchte Teebeutel, gekochte und rohe Speisereste aus dem Haushalt sowie verdorbene Lebensmittel. Auch verwelkte Blumensträuße, Topfpflanzen und Gartenabfälle sind in der Biotonne genau richtig. Nichts verloren haben dagegen Zigarettenkippen, Katzenstreu, tote Tiere, Fäkalien, Kehricht und Schlachtabfälle, um nur einige falsche Stoffe zu nennen. Auch Soßen oder Suppen sind in der Biotonne fehl am Platz und sollten in den Ausguss geschüttet werden.
Mit einem Drei-Stufen-Plan geht der ZAW-SR den fehlerhaften Biotonnen im Verbandsgebiet konsequent nach. Mitte bis Ende September informiert der Verband mittels grüner Tonnen-Einhänger nochmal über die ordentliche Trennung. Kommen dann die Müllwerker oder Kontrolleure falsch befüllten Biotonnen auf die Spur, gibt es eine „gelbe Karte“ als Verwarnung mit dem Hinweis, dass bei einer wiederholten Fehlbefüllung der Tonne die „Rote Karte“ fällig ist. Das bedeutet, dass die Tonne ungeleert stehen bleibt.

Ausnahme von dieser bürgerfreundlichen Vorgehensweise sind gravierende Fehlfüllungen mit Restmüll oder gar giftigen Abfällen. Sie ziehen eine Nichtleerung ohne Vorwarnung nach sich.
Was tun, wenn die fehlerhaft gefüllte Biotonne ungeleert stehen bleibt? Entweder der Bürger sortiert die falschen Abfälle aus oder er schüttet den gesamten Mischmasch in die Restmülltonne. Weitere Möglichkeit ist, beim ZAW-SR eine gebührenpflichtige Banderole zu kaufen und an der Biotonne zu befestigen. Die Müllabfuhr leert Biotonnen mit den Spezialbanderolen dann zusammen mit der Restmülltonne. Allerdings soll dies nur eine Notlösung sein und kann nicht mehrmals in Anspruch genommen werden.
Fruchten alle Maßnahmen nichts und in der Biotonne herrscht unerwünschte Müllarten-Vielfalt, informiert der ZAW-SR den Eigentümer. Als letzte Maßnahme kann der ZAW-SR die Biotonne bei uneinsichtiger Dauerfalsch-Füllung einziehen. Dann muss der Kunde mit seiner Restmülltonne haushalten. Im Zweifelsfall benötigt er eine größere Restmülltonne.
In Wohnanlagen gilt das gleiche Prinzip. Hier ist der ZAW-SR im Gespräch mit Hausverwaltungen. Mit Information und Kontrolle soll erreicht werden, dass Bio drin ist, wo Bio drauf steht.