Aktuelle Regelungen für Besuch der Gastronomie
Das RKI (www.rki.de) hat am Freitag (0 Uhr) bereits den zweiten Tag in Folge für die Stadt Straubing einen Inzidenzwert von 0 ausgewiesen. In Stadt und Landkreis wurden bislang insgesamt rund 71.000 Erst- und 48.500 Zweitimpfungen durchgeführt. Aufgrund des zuletzt starken Rückgangs der Inzidenzzahlen ist die Innen- und Außengastronomie im Stadtgebiet bereits seit einiger Zeit wieder geöffnet.

Der Besuch eines Restaurants, Cafés oder Biergartens ist ohne Anmeldung und Testverpflichtung möglich. In Bayern gelten vorerst noch bis zum 4. Juli die Regelungen der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Die Abteilung Infektionsschutz der Stadt Straubing erinnerte am Freitagnachmittag die Gastronomiebetreiber und -besucher nochmals, auf einige wichtige Regelungen der Verordnung und des „Rahmenkonzepts Gastronomie“ des Freistaats zu achten:
- Jeder Betreiber hat nach Maßgabe des „Rahmenkonzepts Gastronomie“ ein eigenes betriebliches Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Die Gastronomiebetriebe kontrollieren die Einhaltung dieses betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts seitens der Mitarbeiter und Gäste und ergreifen bei Verstößen entsprechende Maßnahmen.
- Der Betreiber hat sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen einzelnen Tischen gewährleistet ist. Die Abstände müssen gewährleisten, dass die Gäste auch beim Platznehmen und Verlassen den notwendigen Abstand zu anderen Personen einhalten können.
- An den Eingängen ist ggf. durch Zugangsbegrenzungen zu gewährleisten, dass die maximale Belegungszahl zu keinem Zeitpunkt überschritten wird.
- Die Gäste haben ab Betreten des Betriebes eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen an den Tischen.
- Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines Infektionsfalls unter Gästen und Personal zu ermöglichen, ist durch den Betreiber stets eine Kontaktdatenerhebung gem. § 5 der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durchzuführen. Die Kontaktdatenerfassung kann auch in elektronischer Form erfolgen.