Straubing

Ab 2021 To-Go-Verpackungen ohne Plastik – aber wie?

(ra) Ab 2021 werden die zehn Einwegprodukte, die am häufigsten die Meere verschmutzen in der Europäischen Union (EU) verboten. Dies trifft vor allem Produkte aus Take away-Verkäufen, das heißt Imbisse, Bäckereien, Metzgereien, aber auch Caterer und sonstige Gastronomiebetriebe.

Im Mai 2019 verabschiedete die EU die „RICHTLINIE (EU) 2019/904 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“. Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich die Tatsache, dass es einige Einwegprodukte bzw. -verpackungen für den „außer Hausverzehr“ künftig nicht mehr aus Plastik geben wird. Gastronomie, Handel und alle, die To-Go-Produkte anbieten, sind daher gut beraten, sich frühzeitig um Alternativen für ihre Kunststoffprodukte zu kümmern. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher schätzen zunehmendes Engagement für Umwelt- und Klimaschutz. Vor allem Jüngere greifen gerne zu nachhaltigeren Verpackungen.

Foto: C.A.R.M.E.N. e. V.

Verboten werden Einwegbesteck, Einwegteller und Einwegstrohhalme aus Kunststoff. Auch geschäumte Verpackungen aus Polystyrol sind vom bevorstehenden Verbot betroffen. Anders sieht das bei Bechern aus Kunststoff aus. Hier sollen nationale Lösungen den Verbrauch an Kunststoffbechern verringern. Das könnte beispielsweise, ähnlich wie bei Kunststofftragetaschen, durch eine Gebühr auf die Abgabe von herkömmlichen Einweg-to-go-bechern erreicht werden.

Was sollten Händler und Gastronomen beim Kauf von Verpackungen wissen? Für alle vom Verbot betroffenen Einwegprodukte hält der Handel bereits eine Vielzahl an Produkten bereit. Hier kommen vor allem die Nachwachsenden Rohstoffe ins Spiel: Ob Teller aus Palmblättern, Einwegbesteck aus Holz, Strohhalme aus Pappe oder Rührstäbchen aus Holz.

Wichtig ist, dass diese Produkte nicht in der Biotonne landen, auch wenn sie aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt und biologisch abbaubar sind. Grund dafür ist, dass sie sich nicht innerhalb der sogenannten Rottezeit einer Kompostieranlage abbauen, sondern wesentlich länger benötigen. Auch deshalb sind Verpackungen im Biomüll laut der Bioabfallverordnung verboten. Dennoch überwiegen die Umweltvorteile der Alternativen. Im Vergleich zu herkömmlichen Einwegverpackungen aus Plastik schonen die nachhaltigeren Alternativen unsere fossilen Rohstoffe und die Umwelt bei ihrer Entsorgung.

Wer mehr über To-Go-Verpackungen und alternative Take-away-Materialien wissen möchten, kann die C.A.R.M.E.N. e.V.-Veranstaltung „Lebensmittel „to-go“ – nachhaltig verpackt“ am 23. Oktober ab 19.15 Uhr im Schulungs- und Ausstellungszentrum, Schulgasse 18, Straubing, besuchen. Hier können sie zahlreiche alternative Produkte in einer kleinen Ausstellung live erleben.