Oßner: Corona-Hilfspaket des Bundes kommt Heimatregion zu Gute
(br) Der Bundestagsabgeordnete Florian Oßner (CSU), der die Region Landshut/Kelheim im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vertritt, unterstützt die Maßnahmen des Bundes zur finanziellen Hilfe für Unternehmen, Familien und Krankenhäusern in der Corona-Krise. „Die Bewältigung der Pandemie bedeutet einen historischen Kraftakt für Bevölkerung und Wirtschaft“, so der Abgeordnete.
Der Unionsfraktion sei es wichtig, so Oßner, dass das wirtschaftliche Leben und der Zusammenhalt der Gesellschaft erhalten bleiben. Das milliardenschwere Maßnahmenpaket werde auch unserer stark mittelständisch geprägten Heimatregion Landshut-Kelheim spürbar zu Gute kommen. Zähle man alle Kredite, Garantien und Sofortmaßnahmen des Bundes zusammen, komme man auf das gigantische Gesamtvolumen von 1.824.000.000.000 Euro. „Damit lassen sich viele, wenn auch nicht alle Risiken abfedern“, argumentiert Oßtner.
Der Bund beweist laut Oßner in dieser schweren Zeit schnell und pragmatisch Handlungsfähigkeit. Wichtige Hilfen für die Wirtschaft seien unter anderem die Bereitstellung von 50 Milliarden Euro als Soforthilfe zur Existenzsicherung für Selbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer, der leichtere Zugang zum Kurzarbeitergeld für Firmen, verbesserte Möglichkeiten der Steuer-Stundung für Betriebe und der Fonds für Eigenkapital- und Kreditmaßnahmen, in dessen Rahmen rund 600 Milliarden für Garantien, Eigenkapitalstärkung und Refinanzierung bereitgestellt werden. Darüber hinaus stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Hilfskredite in unbegrenztem Volumen zur Verfügung.
Saisonarbeitskräfte für die Landwirtschaft
„Um die Probleme der Saisonarbeit insbesondere in der Landwirtschaft zu mildern, wird außerdem befristet die Zeitgrenze für geringfügige Beschäftigung in Form der kurzzeitigen Beschäftigung auf fünf Monate oder 115 Tage ausgeweitet“, so Oßner und ergänzt: „Dies kommt vor allem unseren Gemüsebauern und allen Landwirten mit Sonderkulturen in der Region Landshut-Kelheim zu Gute.“
Unterstützung für Familien gibt es zum Beispiel durch einen vereinfachten Zugang zum Kinderzuschlag mit maximal 185 Euro pro Monat. Eltern, welche die Betreuung ihrer Kinder selbst übernehmen müssen, weil keine anderweitige zumutbare Betreuung möglich ist, werden für den Verdienstausfall entschädigt. Außerdem soll Mietern wegen privater, aber auch gewerblicher Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht gekündigt werden dürfen, wenn sie glaubhaft machen können, dass die Miete wegen der Corona-Krise nicht gezahlt werden konnte.
Dem Gesundheitswesen hilft der Bund laut Oßner mit einem Krankenhausentlastungsgesetz, wonach Kliniken für zunächst freigehaltene Betten eine Tagespauschale erhalten und für neu eingerichtete intensivmedizinische Plätze mit Beatmungsmöglichkeit finanzielle Unterstützung bekommen.
„Zur Finanzierung dieser gewaltigen Herausforderung hat der Bund einen Nachtragshaushalt mit neuen Schulden in Höhe von 156 Milliarden Euro beschlossen“, so Oßner. „Dies ist nur möglich, da wir in den letzten Jahren sehr gut gewirtschaftet und Geld zurückgelegt haben. Wichtig ist uns als Haushälter jedoch, dass ab dem Jahr 2023 die außergewöhnliche Kreditaufnahme getilgt wird. Damit sorgen wir dafür, dass zukünftige Generationen nicht übermäßig und dauerhaft belastet werden.“