Soforthilfen des Freistaats Bayern für insolvenzbedrohte Selbständige und Betriebe
(ra) Die am Montag vom Bayerischen Wirtschaftsministerium verkündeten Soforthilfen für insolvenzbedrohte Selbständige und Betriebe mit bis zu 250 Mitarbeitern können ab Mittwoch beantragt werden.
Das Förderprogramm richtet sich an Freiberufler, Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern in Bayern. Die Soforthilfe wird gestaffelt und soll schnell und unbürokratisch ausbezahlt werden.
Bearbeitet werden die Anträge von der Regierung von Niederbayern. Das Formular für die Beantragung wird am Mittwoch auf der Webseite der Stadt veröffentlicht.
Infos auf der Webseite der Wirtschaftsförderung der Stadt unter http://www.straubing.de/de/wirtschaft-und-wissenschaft/aktuelles/2019/corona_unterstuetzung_unternehmen.php