Ab sofort keine Patientenbesuche mehr an den Kreiskliniken Bogen-Mallersdorf
(ra) Wegen der nicht absehbaren Entwicklung um die Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV-2 gilt ab dem 18. März bis auf Weiteres ein Verbot für Patientenbesuche an den Kreiskliniken Bogen-Mallersdorf. Der Verzicht auf einen Besuch, stattdessen gegebenenfalls ein Telefonat, schützt Leben, insbesondere bei älteren und kranken Menschen.
Ausnahmen sind nur in dringenden Fällen und nach Rücksprache mit der Station des Patienten zugelassen, beispielsweise zur Abholung hilfsbedürftiger Patienten, um notwendige Wäsche oder Hygieneartikel zu bringen oder zum Besuch schwer erkrankter Angehöriger.
Für diese Ausnahmen gelten folgende Besuchsregelungen: Zulässig ist eine Stunde pro Patient und Tag innerhalb des Zeitraums von 14 bis 17 Uhr. Hierfür können sich Besuchswillige persönlich an der Rezeption melden. An beiden Kliniken gilt Mundschutzpflicht. Die Händedesinfektion ist einzuhalten und wird an den aufgestellten Schautafeln veranschaulicht.
Für folgende Personen sind Patientenbesuche gänzlich untersagt: Personen die in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet waren (Risikogebiete laut Robert Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html), Personen mit Kontakt in den letzten 14 Tagen zu einer Person mit nachgewiesener Corona-Infektion, Personen mit jeglicher Atemwegsinfektion (Husten, Auswurf, Fieber oder Schnupfen) sowie minderjährige Besucher.