21. April 2025
Auto & VerkehrBayern

Unterwegs mit Fahrrad, E-Bike & Co. – Mit Rücksicht kommt jeder ans Ziel!

(ra) Sommerzeit ist „Radlzeit“. Fahrradfahren ist im Trend: Wer auf sein Fahrrad steigt, hält sich fit und schont die Umwelt. Heute sind auf den Radwegen aber längst nicht mehr nur Fahrräder unterwegs. Ob Pedelec oder E-Scooter: Es hat sich viel getan in den letzten Jahren. An schönen Tagen kann es auf Bayerns Radwegen auch mal voll werden. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Wenn alle Verkehrsteilnehmer rücksichtsvoll miteinander umgehen und einige Grundregeln beachten, kommt jeder entspannt und sicher ans Ziel.“

E-Bikes – auch Pedelecs genannt – haben sich in kurzer Zeit im Straßenverkehr etabliert. 2018 war fast jedes vierte neu gekaufte Fahrrad ein E-Bike. Auch wenn es viele verschiedene Varianten gibt, sind auf den Straßen weit überwiegend E-Bikes mit unterstützendem Elektromotor unterwegs, der sich ab 25 km/h abschaltet. Hierzu der Minister: „Diese ‚klassischen‘ E-Bikes werden rechtlich wie Fahrräder behandelt. Man braucht keinen Führerschein und keine Zulassung, es gilt weder Versicherungs- noch Helmpflicht. Das Gesetz sieht auch kein Mindestalter vor – für Kinder unter 14 Jahren sind E-Bikes jedoch nicht geeignet.“

Ob Autofahrer, Radfahrer oder E-Scooter-Fahrer – wenn jeder auf den anderen Rücksicht nimmt, dann kommen alle an ihr Ziel. – Foto: Pixabay

Die meisten Privathaftpflichtversicherungen decken durch E-Bikes verursachte Schäden mit ab. Wird das E-Bike zuhause entwendet, kommt die Hausratsversicherung zum Tragen. Für Diebstähle außerhalb der eigenen vier Wände sowie z.B. für Unfallschäden am E-Bike selbst kann ergänzend der Abschluss einer speziellen Fahrradversicherung empfehlenswert sein.

Seit 15. Juni sind auch Elektro-Tretroller oder E-Scooter auf öffentlichen Straßen zugelassen. Bei der Benutzung der bis zu 20 km/h schnellen Roller gibt es einiges zu beachten. Minister Eisenreich: „Wer einen E-Scooter fährt, muss wissen: Das Straßenverkehrsrecht ordnet E-Scooter als Kraftfahrzeuge ein. Das heißt vor allem: Finger weg von Alkohol und Handy. Im Vergleich zum Fahrrad gelten für E-Scooter strengere Promille-Grenzen: Ab 0,5 Promille wird ein Bußgeld fällig, spätestens ab 1,1 Promille macht sich der Fahrer wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar.“ Auch beim Gebrauch von Mobiltelefonen gilt wie bei Autofahrern: Das Mobiltelefon darf nicht in den Händen gehalten werden. Nur wenn es die Verkehrssituation erlaubt, ist ein kurzer Blick aufs Handy möglich. Wichtig außerdem: Gefahren wird auf Radwegen und – wenn kein Radweg ausgewiesen ist – auf der Fahrbahn; Gehweg und Fußgängerzone sind für E-Scooter grundsätzlich tabu – außer das Befahren wird durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt. E-Scooter sind nur für eine Person konzipiert – das Mitnehmen eines Beifahrers ist nicht erlaubt. Es gilt ein Mindestalter von 14 Jahren und wer seinen Roller mit öffentlichen Verkehrsmitteln transportieren will, sollte sich vorher informieren: Zusammengeklappt können die Roller in den Zügen der Deutschen Bahn und teilweise auch im Nahverkehr – z.B. in München – mitgenommen werden.

Helme retten Leben – Foto: Pixabay

Dringend rät der Minister zum Tragen von Helmen: „Helme retten Leben. Vor allem bei Kindern muss die Grundregel lauten: Niemals ohne Helm aufs Fahrrad.“ Auch bei hohen Geschwindigkeiten oder erhöhter Sturzgefahr sollte immer ein Helm getragen werden – das gilt etwa für Rennrad und Mountainbike, aber auch für E-Scooter, die mit ihrer langen Lenkstange und den sehr kleinen Rädern sturzgefährdet sind. Bei einem Familienurlaub im Ausland am besten vorher informieren: In Österreich und Frankreich etwa besteht für Kinder eine gesetzliche Helmpflicht.

Abschließend hat der Minister noch einen Tipp für Familien: „Ist kein Fahrradweg ausgewiesen, müssen Kinder bis zum Alter von acht Jahren auf dem Gehweg fahren – seit 2016 darf auch eine Begleitperson den Gehweg nutzen. Bis zum Alter von zehn Jahren dürfen Kinder noch den Gehweg nutzen. Für ältere Kinder gelten keine Besonderheiten.“